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Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für schwere Verstöße gem. § 13 SeeFischG
[Nr.99042005023002 ]

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen.
Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

Einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") bei der BLE.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt.

Hinweis: Wenn Sie eine Selbstauskunft über die Sie betreffenden Inhalte möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen (siehe Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz; Selbstausauskunft beantragen).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Antrag auf EMFF-Auskunft durch gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag auf EMFF-Auskunft (docx; 15 KB)
Onlineverfahren möglich:  ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr