Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Welche Unterlagen bei der Beantragung eines Personalausweises vorgelegt werden müssen, entscheidet die Personalausweisbehörde nach eigenem Ermessen.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
•gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
•bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
•ein aktuelles biometrisches Lichtbild (weitere Informationen zum Lichtbild und anschauliche Beispiele sind in der Fotomustertafel zu finden: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Weitere-Informationen/Fotomustertafel.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, z. B. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde.
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" festgelegt. (PAuswGebV).
Ausstellung von Personalausweisen:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Gültigkeit:
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Servicenummer neuer Personalausweis
Telefon |
+49 1801 333333 |
Öffnungszeiten |
Mo 07:00 - 18:00 Uhr Di 07:00 - 18:00 Uhr Mi 07:00 - 18:00 Uhr Do 07:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 18:00 Uhr |
Sonstige Angaben |
Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk |