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Schülerfahrtkosten

Anspruch auf Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Schülerfahrtkosten haben Schüler, die im Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) ihre Wohnung haben und am Unterricht der allgemeinbildenden oder der beruflichen Schulen, mit Ausnahme der Fachschulen, teilnehmen. Bei Schülern der beruflichen Schulen mit einem Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis (Azubis) tritt die Ausbildungs- oder Arbeitsstätte an die Stelle der Wohnung.
Die Bearbeitung der Anträge und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt im Sport- und Schulverwaltungsamt.
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Schüler der 1. bis 13. Klasse: - Antragsformular mit Bestätigung der Schule
  • Auszubildende:   - Antragsformular mit Bestätigung der Schule/ - Kopie Ausbildungsvertrag
  • Schüler mit einer Behinderung: - Antragsformular mit Bestätigung der Schule/ - Behindertenausweis oder ärztliche Bescheinigung oder ggf. Bildungsempfehlung im Rahmen des Förderausschussverfahrens

Zusätzliche Hinweise:
  • Mindestentfernung  für den Bereich Grundschule 2 km/ für den Bereich Sekundarstufe I  3,5 km/ für den Bereich Sekundarstufe II    5 km
  • Eigenanteile Schüler 1. bis 13. Klasse: 50 % der Kosten für das erste anspruchsberechtigte Kind/ 30 % der Kosten für das zweite anspruchsberechtigte Kind
  • Eigenanteile Azubis: bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 255 € = 40 € monatlich/ bei einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 255 € = 80 € monatlich
Antragstellung:
Anträge müssen schriftlich beim Sport- und Schulverwaltungsamt eingereicht werden. Antragsformulare werden an den Schulen und im Sport- und Schulverwaltungsamt ausgegeben. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Schülerfahrtkosten besteht erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
 
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Schulgesetz
Satzung über die Schülerbeförderung und die Fahrtkostenerstattung in der Stadt Frankfurt (Oder) zum Besuch allgemeinbildende und beruflicher Schulen