Schuleingangsuntersuchung

Beschreibung Einschulungsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung / Einschulungsuntersuchung / SEU

Die Schuleingangsuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz, bei der die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten erforderlich ist. Sie richtet sich an folgende Kinder, die in die Grundschule aufgenommen werden sollen:

  • Alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden
  • Auf Wunsch der Eltern: Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • In begründeten Ausnahmefällen können Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.12. jedoch vor dem 01.08. des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei diesen Kindern ist jedoch ein gesicherter Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes vorzulegen.

Die Untersuchungen und Beratungen werden in der Regel von Mitte Januar bis Ende Mai von erfahrenen Kinderärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Beschreibung 

  • ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schulfähigkeit
  • Einschätzung des geistigen und körperlichen Gesundheits- und Entwicklungszustandes
  • schulärztliche Empfehlung

Hinweis: Zum Untersuchungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung.

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausgefüllter Elternfragebogen
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
  • Eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
  • Eventuell vorhandene Einschätzungen von Therapeuten wie Ergotherapeuten oder Logopäden
  • Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis

Gesetzliche Grundlagen

  • § 37 Brandenburgisches Schulgesetz
  • § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • § 1 Kinder und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
  • § 12 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.