Schuleingangsuntersuchung
Beschreibung Einschulungsuntersuchung
Schuleingangsuntersuchung / Einschulungsuntersuchung / SEU
Die Schuleingangsuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz, bei der die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten erforderlich ist. Sie richtet sich an folgende Kinder, die in die Grundschule aufgenommen werden sollen:
- Alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
- Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden
- Auf Wunsch der Eltern: Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
- In begründeten Ausnahmefällen können Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.12. jedoch vor dem 01.08. des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei diesen Kindern ist jedoch ein gesicherter Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes vorzulegen.
Die Untersuchungen und Beratungen werden in der Regel von Mitte Januar bis Ende Mai von erfahrenen Kinderärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Beschreibung
- ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schulfähigkeit
- Einschätzung des geistigen und körperlichen Gesundheits- und Entwicklungszustandes
- schulärztliche Empfehlung
Hinweis: Zum Untersuchungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung.
Mitzubringende Unterlagen
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- Gelbes Vorsorgeheft
- Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
- Eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
- Eventuell vorhandene Einschätzungen von Therapeuten wie Ergotherapeuten oder Logopäden
- Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
- Eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis
Gesetzliche Grundlagen
- § 37 Brandenburgisches Schulgesetz
- § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- § 1 Kinder und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
- § 12 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.