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Straßenbeleuchtungsstörung

Bei Funktionsstörungen an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen können diese direkt an das Fachamt gemeldet werden.
z.B.: Lampe aus, Lampe geht an und aus, Beleuchtungsmast wurde angefahren, Mast wurde umgefahren, Masttür fehlt.
- Standort und Mastnummer der Funktionsstörung angeben
- für Rückfragen bitte Telefonnummer hinterlegen

Gebühr: keine

Bearbeitung: nach Eingang der Meldung
 
Zusätzliche Hinweise:
Meldungen können telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingehen.
Störungen an den Beleuchtungsanlagen können am Wochenende oder in den Nachtstunden über die Leitstelle der Feuerwehr angezeigt werden. Tel.: 0335/5653737