Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
o amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
o ggf. aktuelle Meldebescheinigung
o aktuellen Führerschein
o Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
o Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.