Wenn Sie als Berufsschüler* für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.
Wenn Sie als Berufsschüler* für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.
Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL-Unterkunft-Verpflegung - RL-UV) vom 31. August 2019, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Juli 2021
und
und
oder
sich der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 9 Abgabenordnung im Land Brandenburg befindet, ihre Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt (Ablehnungsbescheid).
keine
Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):
Antragstellung
Auszahlung
in Abhängigkeit der vorliegenden Anträge: 6-8 Wochen
Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Schulverwaltungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 34
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam