Wenn Ihr Kind auf Grund einer Behinderung bzw. einer Entwicklungsbeeinträchtigung sonderpädagogischer Förderung bedarf, ist nach Feststellung des Erfordernisses eine Aufnahme in eine Förderschule möglich. In Frankfurt (Oder) gibt es zwei Förderschulen:
- die Lessingschule als Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"
- die Hansaschule als Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Zusätzliche Hinweise:
Wo immer möglich sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule gehen. Das Land Brandenburg fördert die gemeinsame Beschulung in den Regelschulen.
Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ umfassen die Jahrgangsstufen 1 – 10. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sind Ganztagsschulen und in fünf Lernstufen gegliedert.
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz
zuständige Stelle:
für die schulischen Angelegenheiten:
Lessingschule
15232 Frankfurt (Oder)
Sabinusstraße 1
Tel. 0335 - 54 03 84
Hansaschule
15232 Frankfurt (Oder)
Spartakusring 21a
Tel. 0335 - 50 00 922
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Naumann-Straße 3, 15236 Frankfurt (Oder), Tel. 0335 - 52 10 410
für die äußeren schulischen Angelegenheiten (Schulgebäude, -betrieb):
Sport- und Schulverwaltungsamt
Abteilung Sport- und Schulbetriebsmanagement
Goepelstraße 38
Tel. 0335 - 552 4002