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Fundbüro Stadt Frankfurt (Oder)

Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten für das Stadtgebiet Frankfurt (Oder), mit Ausnahme von Fundtieren sowie Waffen und Munition, ist die Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Ordnung und Sicherheit, Abteilung Bürgerservice, Gruppe Bürgerbüro in der Funktion des Fundbüros zuständig, insoweit die Zuständigkeit nicht bei anderen Verwaltungsbehörden oder Unternehmen (z. B. Stadtverkehrsgesellschaft, Polizei) liegt.

Fundsachen sind verlorene Sachen, die ein Finder in Besitz genommen hat.
Eine Sache ist als verloren anzusehen, wenn sie dem Eigentümer abhandengekommen ist, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.


Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundgegenstände

Fundgegenstände, die im Fundbüro der Stadt Frankfurt (Oder) abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen (PDF, 2.1 MB)

Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei dem Fundbüro der Stadt Frankfurt (Oder) geltend machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen gelten machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.frankfurt-oder.de oder donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr im Bürgerbüro in der Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Eine Herausgabe von Fundgegenständen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokuments.