Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens und soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.
keine
Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind die Bundesländer zuständig. Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann sich der Bürger direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Gegen den Elterngeldbescheid kann innerhalb 1 Monats Widerspruch bei der Elterngeldstelle eingelegt werden. Für die Klageerhebung sind die Sozialgerichte zuständig. Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 13 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) keine aufschiebende Wirkung.
Landkreise, die kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt/Oder, Brandenburg/Havel und die Stadt Schwedt/Oder ( Zuständige Elterngeldstelle nach Postleitzahl ermitteln )
Beispiel:
Stadt Potsdam – Elterngeldstelle
Beratung, Antrags- und Unterlagenabgabe zum Elterngeld:
Am Palais Lichtenau 3
14469 Potsdam
Postadresse: Postfach, 14461 Potsdam
Fax: +49 331 289-842249
E-Mail: Bundeselterngeld@Rathaus.Potsdam.de
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Die Elterngeldanträge nebst Anlagen können darüber hinaus persönlich im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus Friedrich-Ebert-Str. 79/81 abgegeben werden.
Öffnungszeiten Bürgerservicecenter:
Mo. 10:00 – 18:00 Uhr
Di. 08:00 – 18:00 Uhr
Mi. 08:00 – 18:00 Uhr
Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 14:00 Uhr
Sa. 08:00 – 12:00 Uhr
Telefonsprechzeiten der Elterngeldstelle:
Mo. 09:00 – 10:00 Uhr
Mi. 09:00 – 10:00 Uhr