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Hortbetreuung

Schulkinder haben bis zum Ende der 4. Klasse einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Mindestbetreuungszeit 4 Stunden).  Ein darüberhinausgehender Betreuungsbedarf sowie eine Betreuung für Schulkinder der 5. und 6. Klasse kann gewährt werden, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. Der Rechtsanspruch wird im Amt für Jugend und Soziales geprüft und beschieden.


Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
- Antragsformular einschließlich Nachweise über Erwerbstätigkeit/ Ausbildung
- Geeignete Nachweise über das Alter des Kindes z. B. Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Nachweis über die Wohnanschrift (Kopie)
- Rechtswirksame Urkunde über Sorgeerklärung oder Negativattest (gilt nur für Eltern die nicht
  miteinander verheiratet sind) - Kopie
 
Zusätzliche Hinweise:
Die Eltern können einen Hort frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Hort-Platz schließen die Eltern direkt mit den Einrichtungen.  Auch beim Besuch eines Hortes außerhalb der Stadt Frankfurt (Oder)muss ein Rechtsanspruch durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) beschieden werden.
 
Antragstellung: Eine Antragstellung (s. Formular Kita-Rechtsanspruch) ist nur erforderlich, wenn die Mindestbetreuungszeit nicht ausreichend ist sowie für Kinder der 5. und 6. Klasse. Die Antragstellung sollte 4 bis 6 Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn erfolgen

Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24 SGB VIII/ Kita-Gesetz des Landes Brandenburg