Elternbeteiligung in der Kindertagesbetreuung/ Kita-Elternbeirat Frankfurt (Oder)

Kinder verbringen täglich viele Stunden in der Kita bzw. Kindertagespflege und Eltern möchten, dass ihr Nachwuchs sich dort wohl fühlt und optimal gefördert wird. Elternbeteiligung bedeutet, dass Eltern das Recht haben, sich in der Kita einzubringen und "mitzumischen". Dieses Recht der Eltern spiegelt sich auch im KitaGesetz wider. Dazu zählen unter anderem das Recht der Eltern, Informationen zu ihren Kindern und über deren Erziehung und Bildung zu bekommen sowie das Recht auf Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Fachkräften.

Gemäß dem Brandenburgischem KitaGesetz sind Eltern und andere Erziehungsberechtigte an der Konzeptionsentwicklung und Fragen ihrer organisatorischen Umsetzung in der Arbeit der Kindertagesstätte zu beteiligen. Weitere Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte sind über Elternvertretungs- und Mitwirkungsgremien geregelt.

Elternversammlung

Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindertagesstätte bilden die Elternversammlung. In Einrichtungen mit mehreren Gruppen können die Elternversammlungen auf Gruppenebene stattfinden.

Sie dienen der gegenseitigen Information über die Situation der Kinder und können vom Träger und in pädagogischen Fragen von den Fachkräften Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen.

Kita-Ausschuss

In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.

Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Die Finanzhoheit des Trägers, seine personalrechtliche Zuständigkeit und seine Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben bleiben hiervon unberührt.

Kita-Elternbeirat

Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ist ein Kreiskitaelternbeirat zu bilden. Die Elternversammlung(en) jeder Kita sollen dafür aus ihrer Mitte für ihre Einrichtung ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Kreiskitaelternbeirat für zwei Jahre (Wahlperiode) wählen.

Die Kita-Elternbeiräte sind in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen ihres Zuständigkeitsgebietes anzuhören. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Fachkräftesicherung und der Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans. Zu Beratungen der Beiräte können auch Eltern hinzugezogen werden, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden.

In Frankfurt (Oder) gibt es seit 2016 einen Kita-Elternbeirat. Er ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und vertritt die Interessen der Eltern in der Kindertagesbetreuung.

Kontaktdaten Kita-Elternbeirat Frankfurt (Oder):

Sprecher:innenrat des Kreis-Kita-Elternbeirates: Florian Friedrich, Franziska Liebenau, Franziska Schary, Annekathrin Lange, Carmen Danielowski

E-Mail: keb@frankfurt-oder-live.de