Ziele/ Aufgaben von Kindertagesbetreuung

  • die Unterstützung der Familien bei ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag
  • die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern
  • die Förderung der Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot
  • die Entfaltung der körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder sowie regelmäßig den Entwicklungsstand der Kinder festzustellen
  • die Gewährleistung einer gesunden Ernährung und Versorgung

Dafür stehen in Frankfurt(Oder) derzeit 38 Kindertagesstätten, 3 Kindertagespflegestellen sowie 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen (Eltern- Kind-Gruppen) in Trägerschaft von 21 freien Trägern zur Verfügung.

Gemäß § 24 SGB VIII sowie dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis Ende der 4. Klasse einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich 6 (Vorschulbereich) bzw. 4 Stunden (Hort). Für eine längere Betreuungszeit sowie für Kinder unter einem Jahr und in der 5. und 6. Klasse orientiert sich die Feststellung des Betreuungsbedarfes an der zeitlichen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit oder andere bedarfsbegründende Tätigkeiten (zuzüglich Wegezeiten) und/oder den sonstigen Erfordernissen aus sozialen, pädagogischen oder familiären Gründen.