Kommunales Integrationszentrum

Das Kommunale Integrationszentrum (eine Abteilung des Amtes für Jugend und Soziales) wurde am 24. April 2019 feierlich eröffnet. Es steht allen in Frankfurt (Oder) wohnhaften Zugewanderten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus offen. Ziel der Arbeit des Integrationszentrums ist die langfristige und nachhaltige Integration aller zugewanderten Menschen in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben über z.B. Bildung, Ausbildung und Arbeit.

Das Kommunale Integrationszentrum arbeitet sowohl mit den Fachbereichen des Amtes für Jugend und Soziales als auch dezernatsübergreifend mit anderen Ämtern und Stellen, wie z.B. der Ausländerbehörde und der Integrationsbeauftragten sowie zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen, Netzwerken und Projektträgern der Stadt eng zusammen. Nicht nur aufgrund seiner unmittelbaren räumlichen Nähe zur staatlichen Arbeitsverwaltung ergeben sich partnerschaftliche Kooperationen mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit und der Jugendberufsagentur.

Beratung im Kommunalen Integrationszentrum erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Beratungsschwerpunkte im Kommunalen Integrationszentrum

Migrationssozialarbeit

Die Migrationssozialarbeitenden an den Standorten des Kommunalen Integrationszentrums und in der Gemeinschaftsunterkunft Seefichten beraten zum Zugang zu Regeldiensten und zielgruppenspezifischen Angeboten. Sie unterstützen beim Ankommen in Frankfurt (Oder), helfen in der Kommunikation und begleiten die individuelle Integration mit dem Ziel einer selbstbestimmten Lebensführung.

  • Unterstützung und Hilfe im Umgang mit Ämtern, Behörden und Institutionen
  • Individuelle Integrationsförderung
  • Individuelle sozialpädagogische Beratung und Betreuung (Wohnen, Leistungen, Gesundheit, Familie, Freizeit, Schule, Kita, Sport)

Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst

Das Fachberatungsdienst unterstützt die Zugewanderten (Personenkreis gem. § 4 LAufnG des Landes Brandenburg) bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen. Die Beratung ersetzt keine Rechtsberatung.

Wir beraten:

  • zum Aufenthaltsrecht
  • zum Asylverfahren
  • zur Perspektiventwicklung, Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung
  • zur Familienzusammenführung
  • zur Identifizierung und Ermittlung der Bedarfe als besonders schutzbedürftige Person nach Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU
  • zum Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung

Arbeitsmarktberatung für Zugewanderte

Seit dem 01.01.2023 wird das Arbeitsmarkt-Integrationsmanagement inhaltlich, personell und strukturell im Projekt „Arbeitsmarktberatung für Zugewanderte“ (Richtlinie des MWAEK „Willkommen in Brandenburg“) verknüpft. Das Projekt hat zum Ziel, die wesentlichen kommunalen Unterstützungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund zu bündeln, eine Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen weiteren Kooperationspartnern zu verstetigen sowie ein ganzheitlich organisiertes und institutionell abgestimmtes Informations-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitungsangebot vorhalten, mit dem die vorhandenen lokalen Ressourcen effizient genutzt werden können.

Über das Projekt werden Zugewanderte, die in Frankfurt (Oder) wohnhaft sind, individuell bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt. Das Projektteam unterstützt auch Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften stehen.

  • Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Einstiegsqualifizierung, Praktika, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Ehrenamt
  • Unterstützung bei der Suche nach passenden Sprachförderungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Zeugnisse (Schule und Beruf)
  • Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Berufsberatung

Die Beratungen des Projekts „Arbeitsmarktberatung für Zugewanderte“ finden in der 17. Etage des Oderturms statt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld persönlich, telefonisch oder per E-Mail einen Termin (E-Mail: arbeitsmarkt-ki@frankfurt-oder.de, Tel: 0335 552 5180).

Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.