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Unser Frankfurter Kinder-Grundgesetz

Frankfurt (Oder) ist eine großartige Stadt, genauso wie ihre Menschen. Sie liegt an der Oder, einem Fluss, der zwischen der polnischen Stadt Słubice und der deutschen Stadt Frankfurt (Oder) in Richtung Ostsee fließt. Frankfurt (Oder) ist daher eine Grenzstadt - eine europäische Doppelstadt. Die Geschichte der Stadt ist interessant und wechselhaft und sie reicht zurück bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts.

Frankfurt (Oder) hat auch einige Herausforderungen zu bewältigen. Uns ist es wichtig, dass es unserer Stadt in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer besser geht. Dafür müssen wir, die Erwachsenen, das uns Bestmögliche tun, damit unsere Kinder zu willensstarken und mutigen, toleranten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranwachsen.

Denn:

  • Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.
  • Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.
  • Ein Kind, das Aufrichtigkeit erlebt, lernt Achtung.
  • Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.
  • Ein Kind, dem wir Geborgenheit geben, lernt Vertrauen.
  • Ein Kind, das geliebt und umarmt wird, lernt, zu lieben und zu umarmen und die Liebe dieser Welt zu empfangen. (Quelle: unbekannt)

Unser Frankfurter Kinder-Grundgesetz - die Frankfurter Kindercharta - nimmt sich die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Vorbild. Die Frankfurter Kindercharta ist ein Versprechen der erwachsenen Menschen der Stadt Frankfurt (Oder) an Kinder und Jugendliche.


Artikel 1 Alle Kinder sind wertvoll

Jedes Kind ist wertvoll. Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedem Kind die gleichen Rechte zugestanden werden, ganz gleich, was das Kind gut kann, welchen Geschlechts es ist, in welchem Land der Erde es geboren ist, welche Sprache es spricht, welche Hautfarbe es hat und woran das Kind glaubt.

Artikel 2 Alle Kinder haben das Recht auf Liebe und Fürsorge

Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass Eltern und alle diejenigen Menschen, die Kinder groß­ziehen, in dieser großen Aufgabe unterstützt werden. Kinder sollen immer die Möglichkeit haben, gemeinsame Zeit mit ihren Eltern zu verbringen, auch dann, wenn sie nicht zusammenleben. Wenn Erwachsene ihre Verantwortung den Kindern gegenüber nicht wahrnehmen oder ihnen Leid zufügen, werden Kinder von anderen Erwachsenen geschützt.

Artikel 3 Alle Kinder haben das Recht auf Förderung und Teilhabe

Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind ein gutes Leben hat. Kinder werden aufgrund individueller Besonderheiten nicht ausgegrenzt. Vielfalt ist ein Gewinn für unser Zusammenleben. Wir Erwachsenen leben dieses Miteinander unseren Kindern vor und unterstützen sie dabei, vor­handene Hürden zu meistern.

Artikel 4 Alle Kinder haben das Recht auf Bildung

Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind eine Kindertageseinrichtung und eine Schule besuchen kann, um lernend zu spielen und spielend zu lernen. Die Talente und Fähigkeiten der Kinder sollen entdeckt und gefördert werden. Besonders wichtig ist dabei, dass ihnen Lernen Freude bereitet sowie dass sie ohne Ängste viele positive Erfahrungen in der Gemeinschaft sammeln können.

Artikel 5 Alle Kinder haben das Recht auf Freizeit Spielen und Erholung

Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass jedes Kind ausreichend freie Zeit zur Verfügung hat, um spielen zu können, sich zu erholen und seine Interessen zu entdecken. Kinder sind gern gesehen in unserer Stadt, auf den öffentlichen Plätzen und in Einrichtungen. Wir sorgen für Orte zum Spielen und zur Begegnung.

Artikel 6 Alle Kinder haben das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung

Wir, die Erwachsenen, sorgen dafür, dass Kinder Ihre Meinung sagen können. Sie bestimmen mit und sind einladend anzusprechen, zu informieren und zu beteiligen. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten.Diese Person ist eine wichtige Mittlerin zwischen der Welt der Erwachsenen und der Welt der Kinder und hat den Auftrag, die Meinungen, Erfahrungen, Vorschläge und Wünsche von Kindern für das Zusammenleben in unserer Stadt einfließen zu lassen.


Ausgabe der Frankfurter Kindercharta

Mit Ihrer freiwilligen Unterstützung der Frankfurter Kindercharta erklären Sie sich bereit, die Inhalte der Frankfurter Kindercharta anzuerkennen und entsprechend umzusetzen. Folgende Punkte gehören dazu:

  • Die Kindercharta ist gut sichtbar für Kinder und Erwachsene anzubringen.
  • Die Artikel sollen in das institutionelle Leben aufgenommen werden und beispielsweise in Konzeptionen, Satzungen oder auch in Leitfäden wiederzufinden sein.
  • Der Prozess der Einbindung der Kindercharta wird sichergestellt durch:

         a. die aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung der Kindercharta

         b. die Teilnahme an einem Reflexionstreffen im Jahr mit anderen Institutionen und den
             verantwortlichen Mitarbeitenden der Verwaltung sowie der ehrenamtlichen Kinderbeauftragten.

Ausgabe als PDF-Formular:

Antrag auf Ausgabe der Frankfurter Kindercharta (PDF, 126 kB)