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Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Sie möchten einen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?




Hier bekommen Sie alle Informationen zum Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

Was ist ein Park-ausweis für Menschen mit Behinderungen?

 

Mit diesem Park­ausweis
kann man auf besonderen Park­plätzen parken.
Diese Park­plätze heißen: Schwer­behinderten-Park­plätze.Diese Park­plätze sind zum Beispiel besonders nah an Läden.
So müssen Menschen mit Behinderungen nicht weit laufen.

Es gibt zwei verschiedene Park­ausweise für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt:

  • den blauen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen
  • den orangenen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen

 

Der blaue Park-ausweis für Menschen mit Behinderungen

Der blaue Park-ausweis für Menschen mit Behinderungen Text


Möchten Sie den blauen Park­ausweis für Menschen mit Behinderungen?
Dann müssen Sie diese Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie müssen Ihren Haupt­wohn­sitz in Frankfurt (Oder) haben
    An Ihrem Haupt­wohn­sitz wohnen Sie die meiste Zeit.

  • Sie müssen einen Schwer­behinderten­ausweis haben
    Der Schwer­behinderten­ausweis muss aus Hessen sein.

  • In dem Schwer­behinderten­ausweis muss das Merk­zeichen aG stehen.
    Das Merk­zeichen aG heißt: außergewöhnliche Geh­behinderung.Geh­behinderung heißt: Der Mensch kann nicht gut laufen.

  • Oder in dem Schwer­behinderten-Ausweis muss das Merk­zeichen "bl" stehen.
    Das Merk­zeichen "bl" heißt: Blind­heit.