Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
23.09.2021

ASP: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung ermöglicht Lockerungen

Mit Datum von Donnerstag, 23. September 2021 hat die Stadt Frankfurt (Oder) eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Folgetag, Freitag, 24. September 2021 in Kraft.

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung ist in den Bereichen östlich der Bundesstraße B112 bis zur Oder im nördlichen und südlichen Stadtgebiet das Betreten ausschließlich auf den dortigen Wald- und Feldwegen gestattet. Das Betreten von offenen Wald-, Feld- und Wiesenflächen bspw. zum Pilzesammeln, Drachensteigen etc. ist aufgrund der Gefahr von Kontamination mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Beispiel durch Schuhwerk in diesem Gebiet weiterhin untersagt.

Die Lockerungen werden möglich, da die feste Wildschweinbarriere entlang der B112 inzwischen fertiggestellt und vollständig geschlossen ist. Dadurch ist die Gefahr der Ausbreitung von Schwarzwild in Richtung Westen in diesem Bereich stark verringert. Weiterhin hat sich das Infektionsgeschehen in diesem Bereich beruhigt.

Im weiteren Stadtgebiet (westlich der B112) bleibt das Betretungsverbot von Wäldern und offenen Landschaften einschließlich der Wald- und Feldwege aufgrund des noch aktiven Infektionsgeschehens bestehen. Hunde sind weiterhin im gesamten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Das Angeln ist entlang der Oder gestattet, sofern die Angelplätze über Wege erreicht werden können.

Sollten Tore der Wildschweinbarrieren durchquert werden, sind diese unmittelbar wieder fest zu verschließen. Beim Auffinden von toten Wildschweinen ist umgehend das Veterinäramt (T: 0335 552-3940, E: veterinaeramt@frankfurt-oder.de) oder die Feuerwehr zu informieren.

Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung wird die Jagd im gesamten Stadtgebiet wieder angeordnet. Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zu entnehmen und diese dem Veterinäramt zur Untersuchung auf ASP zu überbringen. Bei negativem Befund und erfolgter Trichinenuntersuchung kann das erlegte Schwarzwild zum Eigenverbrauch verwendet werden. Eine Vermarktung des Fleisches ist weiterhin nicht zulässig.

Die komplette Tierseuchenallgemeinverfügung ist mit den zugehörigen Karten unter »Informationen zur AfrikanischeSchweinepest (ASP)« einsehbar.

In der Stadt Frankfurt (Oder) sind bisher insgesamt 244 durch das vom Friedrich-Loeffler-Institut positiv bestätigte ASP-Fälle nachgewiesen.