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22.03.2021

ASP: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen

Frankfurt (Oder) als gefährdetes Gebiet eingestuft

In Frankfurt (Oder) gibt es einen weiteren positiven Befund auf Afrikanische Schweinepest (ASP). Dies bestätigt die Testung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 19. März 2021 und erhöht die Zahl der Positivbefunde auf sechs. Bei dem aktuellen Fall handelte es sich um ein westlich des Schilfgürtels krank erlegtes Tier.

Aufgrund der bisherigen ASP-Positivfälle und der daraus resultierenden Veränderung der sogenannten Restriktionszone muss die Tierseuchenallgemeinverfügung für die Stadt Frankfurt (Oder) angepasst werden: Es gibt nun ein Kerngebiet nördlich des Kuhweges, des Ragoser Talweges und der Sandfurt sowie östlich des Frankfurt Weges bis zur nördlichen Grenze des Stadtkreises mit der Oder als östliche Begrenzung. Dieses Gebiet ist bereits eingezäunt. Erweiterungen können jedoch bedingt durch die Seuchenlage jederzeit notwendig werden. Zusätzlich gilt ganz Frankfurt (Oder) wieder als gefährdetes Gebiet.

Im Kerngebiet ist das Betreten von Waldflächen und offenen Landschaften untersagt. Anwohnerinnen und Anwohner werden dringend aufgefordert, die Tore in den Wildschutzzäunen konsequent geschlossen zu halten.

Im Kerngebiet gilt ein vorläufiges Jagdverbot. Im übrigen Stadtgebiet ist die Jagd nur noch als Einzeljagd gestattet. Intensive Fallwildsuchen werden weiterhin in der gesamten Stadt durchgeführt.

Bei der Eindämmung der Tierseuche Richtung Westen ist das Einhalten der geltenden Restriktionen ein wesentlicher Faktor. Daher ist es unerlässlich, dass den von der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung vorgegebenen Verhaltensregeln nachgekommen wird.