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17.03.2020

Aktuelles zu COVID-19 vom Tage, Dienstag, 17. März 2020

Liebe Frankfurterinnen, liebe Frankfurter,

der aktuelle Lagebericht rund um die Entwicklungen zum Coronavirus in unserer Stadt.

Am heutigen Dienstag, 17. März 2020 liegt der erste positive Corona-Test für eine Person vor, die ihren Wohnsitz in Frankfurt (Oder) hat. Es handelt sich um eine am Klinikum Frankfurt (Oder) tätige Krankenschwester. Sie gehörte zu den 61 Personen, die mit einer Kinderärztin des Klinikums mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree Kontakt hatten, deren Erkrankung bereits am 9. März 2020 bekannt gegeben wurde.
Erst jetzt, nach dem Test eines dritten Abstriches, wurde die Erkrankung offenbar. Das begründet sich mit dem schrittweisen Anwachsen der Virenlast im Körper nach einer Ansteckung, so dass vorherige Testungen negative Ergebnisse aufwiesen. Die Betroffene befindet sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonensuche ist angelaufen.
Darüber hinaus wurde bekannt, dass ein im Landkreis Oder-Spree wohnender Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Carl-Friedrich-Gauß Gymnasiums Frankfurt (Oder) positiv getestet wurde. Folglich begeben sich nun die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe in häusliche Isolation.

Vor diesem Hintergrund muss ich nochmals rigoros betonen, dass uns die neue Situation nicht überrascht. Genau darauf haben wir uns in den vergangenen Tagen vorbereitet.
Ich erwarte, dass alle Frankfurterinnen und Frankfurter die bereits erlassenen Verordnungen einhalten, Sozialkontakte minimieren, den gebotenen Abstand voneinander halten und vor allem besonnen bleiben.

Verinnerlichen Sie bitte: Wir alle sind gefährdet, wir alle sind Gefährdende! Jeder von uns entscheidet mit seinem Verhalten mit darüber, ob und wie viele andere potentiell im Krankenhaus und auf Intensivstationen behandelt werden müssen. Da gibt es nichts schön zu reden. Dementsprechend haben wir uns zu verhalten.


Weitere Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19

Folgenden neue Maßnahmen werden ab Mittwoch, 18. März 2020 in Frankfurt (Oder) umgesetzt:

Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) habe ich am heutigen Dienstag, 17. März 2020 eine weitere Allgemeinverfügung für die Stadt Frankfurt (Oder) erlassen. Diese ist ab Mittwoch, 18. März 2020 bis auf Weiteres gültig.

Auf Basis der rechtlichen Handhabe laut § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt Folgendes:

Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen mit einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Vor- und Familienname,
• vollständige Anschrift und Telefonnummer

Die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Sie ist dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt (Oder) auf Verlangen vollständig auszuhändigen.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
• Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
• Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
• Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
• Spielplätze.

Verboten sind
• Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
• Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften

Es gelten
• Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
• In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
• Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise.
• Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.
• Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

Land und Bund richten Telefonhotlines zum Coronavirus ein

Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg informiert, wurden auf Landes- sowie Bundesebene Beratungsservices für Bürgerinnen und Bürger zur Thematik „COVID-19“ per Telefon bzw. E-Mail eingerichtet.

Diese sind unter folgenden Kontakten zu erreichen:

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100; Erreichbarkeit: montags bis donnerstags: 8.00 bis 18.00 Uhr, freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr.

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist telefonisch unter 0800 011 77 22 erreichbar; montags bis freitags: 8.00 bis 22.00 Uhr, samstags: 8.00 bis 18.00 Uhr.

Für Gehörlose und Hörgeschädigte steht ein Beratungsservice per Fax unter 030 340 60 66–07 oder E-Mail an info.gehoerlos@bmg.bund.de zur Verfügung.

Ein Gebärdentelefon (Videotelefonie) ist auf www.gebaerdentelefon.de/bmg/ abrufbar.

Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist unter 0331 8683-777 ein Bürgertelefon eingerichtet; Erreichbarkeit: montags bis freitags: 9.00 bis 15.00 Uhr.

Spezialsprechstunde COVID-19 öffnet am Mittwoch, 18. März 2020

Auf Basis einer Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), den Haus- und Gebietsärzten der Stadt sowie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg wird ab Mittwoch, 18. März 2020 zunächst werktäglich von 14.00 bis 18.00 Uhr eine Spezialsprechstunde COVID-19 durchgeführt.

Die dafür hergerichteten Räumlichkeiten befinden sich am Karl-Ritter-Platz, sie sind durch aufgebaute Begrenzungen ausschließlich zu Fuß von der Schulstraße aus zu erreichen.
In der Praxis sichert medizinisches Fachpersonal der KV und der niedergelassenen Ärzteschaft der Stadt Frankfurt (Oder) die Betreuung von Verdachtsfällen in den Bereichen Beratung, Diagnostik und Therapie.

Zutritt für vom Hausarzt bestätigte Verdachtsfälle und Erkrankte: Zutritt in die Spezialsprechstunde COVID-19 erhalten diejenigen, die eine Überweisung ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin vorweisen oder von dort per Telefax schriftlich zur Sprechstunde angemeldet worden sind. Der telefonische Kontakt zur Hausarztpraxis als erster Schritt bleibt also notwendig.

Erst NACH Feststellung von entsprechender Symptomatik und ggf. weiteren Indizien für eine COVID-19 Erkrankung leiten die Hausärzte betroffene Personen an die Spezialsprechstunde weiter.

Die Schaffung dieser Einrichtung auf Initiative der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) erfüllt neben der Bündelung von Kompetenz auch die Funktion der Entlastung von niedergelassener Ärzteschaft und Klinikum. Die Spezialsprechstunde COVID-19 in Frankfurt (Oder) hat im Land Brandenburg Modellcharakter.


Informationen für Medien und Öffentlichkeit – Pressekonferenz und Facebooksprechstunde

Am Nachmittag waren Medienvertreterinnen und -vertreter zu einer Pressekonferenz eingeladen, die die aktuellen Entwicklungen und die Einordnung in die Gesamtgefahrenlage zum Thema hatte.

Für diejenigen, die die Pressekonferenz im Nachgang aufrufen möchten, besteht die Möglichkeit das Streamingangebot von Radio Słubfurt, Oderwelle Frankfurts Eventradio oder Oder-Spree Fernsehen zu nutzen.

Ebenso wurden diese Videos bereits auf der Facebookseite (www.facebook.de/rene.wilke) eingestellt.

Ab 17.00 Uhr folgte dann eine einstündige Facebook-Bürgersprechstunde, in der ich live Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur aktuellen Lage beantwortet habe. Diese Videoübertragung steht im Nachhinein über meinen Account auf Instagram (www.instagram.com/ob_renewilke/) und Facebook (www.facebook.de/rene.wilke) zur Verfügung.