wir bemühen uns regelmäßig komprimiert, die wichtigsten Informationen an Sie weiterzugehen.
Aktuell haben wir vier in Frankfurt diagnostizierte Corona-Fälle. Alle vier Personen befinden sich in häuslicher Isolation und sind NICHT wohnhaft in Frankfurt. Sieben Personen sind derzeit als Verdachtsfälle eingestuft und ebenfalls in Isolation.
Nach einer Sitzung des Krisenstabes, gab es eine Telefonkonferenz der Landesregierung mit den OBs und Landräten. Im Anschluss daran haben wir die Amtsleitungen der Stadtverwaltung über die Maßnahmen, nächsten Schritte und den aktuellen Stand informiert.
Auch gab es heute eine Zusammenkunft mit den Schul- und Kitaeinrichtungen der Stadt, bei der das genaue Prozedere für Dienstag und Mittwoch, sowie die kommenden Wochen besprochen wurde.
Neben sehr vielen Einzelanfragen, Veranstaltungsankündigungen und spezifischen Problemen, haben wir uns mit der Installation der COVID-19 Spezialsprechstunde befasst, KollegInnen der Verwaltung für die Kita-Gespräche morgen und übermorgen eingewiesen, die Arbeit in der Verwaltung bereits in Teilen umstrukturiert und neu priorisiert, viele arbeitsrechtliche Fragen in die Betrachtung genommen und den politischen Raum informiert.
Zu guter Letzt haben wir soeben als Kernteam des Verwaltungsstabes die Hauptaufgaben für den morgigen Tag strukturiert.
Ab Mittwoch, wird es neben den schon bekannten Einschränkungen, weitere Maßnahmen geben. Wir haben Sie hier in einer Übersicht zusammengestellt.
Auch wird es morgen eine Pressekonferenz geben, die von einigen Medien Live-Übertragen wird. Am Nachmittag bieten wir eine Facebook-Live-Sprechstunde an.
Folgenden neue Maßnahmen werden ab Mittwoch bundesweit umgesetzt:
Ausdrücklich NICHT geschlossen werden Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel,
Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons und der Großhandel. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.
Dienstleister und Handwerker können ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Für den Publikumsverkehr geschlossen werden:
- Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren hier nicht genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels.
Untersagt werden:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die
Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften.
Erlassen werden:
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Hospize, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken
- Regelungen für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und ähnliche Einrichtungen, die zur Deckung des dringenden Bedarfs notwendig sind, nur unter strengen Auflagen und unter Steuerung des Zutritts und unter Vermeidung von Warteschlangen öffnen zu dürfen
- Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
- Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind
- Regelungen für Spielplätze, um eine zu starke gleichzeitige Nutzung zu vermeiden.
Morgen, am Dienstag, 17. März 2020 werden wir die dafür notwendigen Verfügungen in Kraft setzen, die auch den Zeitpunkt der Wirksamkeit der jeweiligen Regelung beinhalten.
Am Dienstag, 17. März 2020 lade ich die VertreterInnen von Medien (nur diese!) zu einer Pressekonferenz über aktuelle Entwicklungen und die Einordnung in die Gesamtgefahrenlage ein. Start ist um 14.30 Uhr im Raum Heilbronn in der 9. Etage des Oderturms. Einige Medien haben eine Live-Übertragung angekündigt.
Wenig später, um 17 Uhr beginnt eine einstündige Facebooksprechstunde, in der ich live (sofern es mir möglich ist) Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten werde. Ich weiß, dass es trotz der Mühen vieler engagierter Verantwortlicher eine wachsende Zahl davon gibt.
In der Sprechstunde zu beantwortende Fragen können über folgende Optionen gestellt werden:
Ab Montagnachmittag, 16. März 2020 wird auf dem Instagramprofil @frauschneida (www.instagram.com/frauschneida/) in der Instastory ein Fragebutton veröffentlicht, der genutzt werden kann.
Live während der Sprechstunde über die mit der Videoübertragung verbundene Kommentarfunktion auf der Facebookseite „OB René Wilke“ (@rene.wilke, www.facebook.com/rene.wilke/)
In Anbetracht der weiterhin anwachsenden Gefährdungslage durch das Virus COVID-19 sind auch die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) aufgerufen, ihre sozialen Kontakte im Dienstalltag auf das notwendige Minimum zu beschränken, damit alle wichtigen Verwaltungsleistungen auch in den kommenden Wochen erbracht werden können.
Aus diesem Grund habe ich festgelegt, dass die Stadtverwaltung bis auf Weiteres für den Präsenzbetrieb geschlossen ist. Die Verwaltung arbeitet aber weiter!
In nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, die ein direktes Gespräch erforderlich machen, können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail und Telefon an die Behörde wenden. Es wird dann im Einzelfall über die Art der Bearbeitung entschieden.
Wie bereits bekannt ist, haben wir entschieden – wie ganz Brandenburg - ab Mittwoch, 18. März 2020 bis zunächst einschließlich Sonntag, 19. April 2020 alle Krippen, Kitas, Schulen und Horteinrichtungen zu schließen. Für die Betreuung von Kindern, deren Eltern in sogenannten „strukturrelevanten“ Berufen arbeiten, wird eine Notbetreuung zur Verfügung gestellt.
Kritische Infrastrukturen sind gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz-BSIG) wie folgt definiert: „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten." Auf den Punkt gebracht betrifft das Eltern, die für das Gesundheitswesen, bestimmte Kernbereiche der Stadtverwaltung, die Polizei, die Justiz, die Leistungsgewährung im Jobcenter, in der Energie- und Wasserwirtschaft oder im Bereich der Notbetreuung von Kindern in unverzichtbaren Positionen tätig sind.
Einen Notbetreuungsplatz erhalten können nur Alleinerziehende in den benannten Berufszweigen sowie Familien, in denen beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind. In diesen Fällen muss von den Arbeitgebern beider Elternteile jeweils eine Bescheinigung beigebracht werden.
Die Notbetreuung soll im Regelfall in der regulären Kita des Kindes stattfinden.
Um einen Notbetreuungsplatz zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, den entsprechenden Antrag inklusive Arbeitgeberbescheinigung im Vorfeld der Betreuung vorzulegen. Die Formulare sind in den jeweiligen Kitas bzw. Horten erhältlich und können unter www.frankfurt-oder.de heruntergeladen werden. Der Antrag muss vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Wer zu o.g. Personengruppen gehört, kann den Antrag sowie die Arbeitgeberbescheinigung in der Kita zu folgenden Zeiten abgeben: am Dienstag, 17. März 2020 von 14.00 Uhr bis maximal 18.00 Uhr (nach Öffnungszeit der Kita/ des Hortes) sowie am Mittwoch, 18. März 2020 mit Öffnung der Kita/des Hortes bis 10.00 Uhr
Im Regelfall wird sofort durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kita-Leitung über den Antrag entschieden. Daraus resultiert bei positiver Entscheidung der sofortige Erhalt eines Berechtigungsscheins für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.
In strittigen Fällen erfolgt durch die Stadtverwaltung zunächst eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Eine Information folgt in diesem Fall telefonisch.
Sofern mehr berechtigte Betreuungsanfragen vorliegen als Plätze vorhanden sind, erfolgt eine Priorisierung durch die Stadt Frankfurt (Oder).
Die Notbetreuung gilt nur für Kinder, die keine Krankheitssymptome zeigen, keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben und in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gewesen sind.
Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita und den Hort bringen können, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge zahlen. Das genaue Verfahren der Erstattung/Verrechnung wird durch die Kita-Träger mitgeteilt.
Eltern von Grundschulkindern, die nicht den Hort besuchen, erhalten entsprechende Informationen zur Notfallbetreuung in ihrer Grundschule.
Seit heute bietet das Land Brandenburg Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an, sich an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) zu wenden. Die WFBB Regionalcenter sind die Erst-Anlaufstelle zur Aufnahme dieser Anliegen. Sie leiten die Informationen an eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie weiter, die in kleinstem Kreis Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall prüft. Ein entsprechender Fragebogen ist unter wfbb.de zu finden. Das Regionalcenter Ost-Brandenburg ist für die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und die Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Ansprechpartner ist Christoph Ziemer, Regionalcenterleiter, Telefon: 0335 283 960-11, E-Mail: christoph.ziemer@wfbb.de.