Mit Beschluss vom 26. März 2009 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Antrag der Fraktion „Die Linke“ der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) als unzulässig zurückgewiesen und legte ihr die Kosten des gerichtlichen Verfahrens vollumfänglich auf.
Die Fraktion „Die Linke“ beantragte in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 9 -Änderung des § 29 der Geschäftsordnung - und Tagesordnungspunkt 11 - zur Besetzung der Ausschussvorsitze - vom 28. Oktober 2008.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) aus, dass das Ziel der Fraktion „Die Linke“ im Wege der einstweiligen Anordnung nicht zu verfolgen und somit unstatthaft sei und daher der Antrag als unzulässig abzuweisen war. Eine endgültige Antwort auf die Rechtsfrage der Fraktion, sei allenfalls in einem Hauptsacheverfahren, also gerade nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu erwarten.