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30.04.2019

Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, in Brandenburg fällt die Europawahl mit der Kommunalwahl zusammen.

Gemeinsam mit seinem Słubicer Amtskollegen ruft Oberbürgermeister René Wilke zur Teilnahme an der Europawahl auf: „Der europäischen Einigung verdanken wir die längste Friedensperiode in Europa und damit eine stabile Entwicklung vor Ort. Entscheidungen auf europäischer Ebene betreffen uns alle – sei es die Einhaltung sozialer Standards, der europäische Binnenmarkt oder die freie Wahl des Wohnorts. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie wählen und nehmen Sie Einfluss auf die europäische Politik. Gemeinsam mit Słubice ist unser Leben tagtäglich vom Charakter der Doppelstadt geprägt. Dieses Lernen voneinander, Wachsen miteinander, Dasein füreinander ist spürbar und eine europäische Bereicherung für beide Städte. Die Werte der EU spiegeln sich in der Partnerschaft zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice wider. Sie werden getragen von zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern beiderseits der Oder. Eine Symbiose, die sich in den vergangenen 15 Jahren gefestigt hat und auf deren Fortsetzung wir uns freuen.“

Bürgermeister Mariusz Olejniczak knüpft an: „Die EU betrifft unseren Alltag in der Europäischen Doppelstadt in besonderem Maße. Dass wir mit der Buslinie 983 auf die andere Oderseite fahren, Kinder die Kitas auf beiden Seiten besuchen oder Menschen über die Grenze hinweg arbeiten und studieren können, wäre ohne die Europäische Union so nicht möglich.“

Um an der Europawahl in Frankfurt (Oder) teilnehmen zu können, müssen sich nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und -Bürger ins städtische Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wahlberechtigt sind Unionsbürgerinnen und -bürger mit einer Wohnung in Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind demnach in Frankfurt (Oder) 2.346 nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger, darunter die Mehrheit polnischer Nationalität (1.932 Personen).

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist bis 5. Mai 2019 auf Antrag möglich. Das Antragsformular ist auf der städtischen Homepage, www.frankfurt-oder.de, sowie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) verfügbar. Wahlberechtige Unionsbürgerinnen und -bürger haben hierzu eine Information in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch erhalten.

Auch die Wahlteilnahme im Herkunftsland ist möglich. Für die Modalitäten sollten sich Unionsbürgerinnen und -bürger an die dortigen Behörden oder an die Auslandsvertretung wenden. Haben Unionsbürgerinnen und -bürger bereits an den Europawahlen 2014 in Deutschland teilgenommen und möchten im Herkunftsland wählen, muss bis zum 5. Mai 2019 ein Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis gestellt werden.

Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in Frankfurt (Oder) können sich zudem an der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiräte beteiligen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Frankfurt (Oder) geschieht automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.

Für weiterführende Auskünfte zum Thema steht Martina Löhrius, Leiterin des Wahlbüros, telefonisch unter 0335 552-3270 zur Verfügung.