Gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17. Dezember 2019 wegen der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Nachbarland Polen ordnete die Stadt Frankfurt (Oder) die verstärkte Bejagung von Schwarzwild unter Nutzung aller jagdlichen Methoden zur deutlichen Reduzierung der Wildschweinpopulation und die Durchführung verstärkter Fallwildsuche an.
Zur Aufrechterhaltung der Vermarktung des erlegten Wildes führt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) auch weiterhin Trichinenuntersuchungen durch. Die Abgabe der Trichinenproben ist wochentags von 8.00 bis 10.00 Uhr möglich. Die Untersuchungszeiten haben sich nicht geändert.
Wichtig für die Frankfurter Wanderimker: Honigproben können weiterhin im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgegeben werden können. Nach Untersuchung im Landeslabor Berlin Brandenburg wird die Wanderbescheinigung gemäß §5 Bienenseuchen-Verordnung zugeschickt.