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16.10.2020

COVID-19 Warnstufe in Frankfurt (Oder) erreicht

Appell des Oberbürgermeisters für mehr Verantwortung und Vorsicht

Nachdem die gesunkenen Infektionszahlen während der Sommermonate immer mehr Menschen dazu verleiteten, ein weniger umsichtiges Verhalten an den Tag zu legen und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zuletzt vermehrt zu ignorieren, ist nun deutschlandweit die Situation eingetreten, vor der viele Expertinnen und Experten gewarnt haben: Das Virus SARS-CoV-2 verbreitet sich nahezu täglich stärker.

Am heutigen Freitag, 16. Oktober 2020 entspricht die Zunahme des COVID-19 Infektionsgeschehens in Frankfurt (Oder) laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit mit 41,6 erstmals einem Wert von mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen, womit der sogenannte Warnwert überschritten ist. Übertragen auf die Bevölkerungszahl der Oderstadt ist der Warnwert mit 20,3 Neuinfektionen binnen sieben Tagen erreicht.

Entsprechend der aktuell gültigen Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg gelten nun weitere Vorschriften im Stadtgebiet, solange mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage vorliegen.

Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

  • in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

Private Feierlichkeiten in Wohnräumen und im dazugehörigen Außenbereich mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt.

Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts haben diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen. Und zwar per E-Mail an: ask@frankfurt-oder.de.

Verständigung zwischen Bundeskanzlerin und Landesregierungen

Nach der Verständigung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer am vergangenen Mittwoch, 14. Oktober 2020 ist davon auszugehen, dass in Kürze Änderungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft treten. Bei Erreichen des Wertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen ist dann mit einer ergänzenden Maskenpflicht zu rechnen, dort wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Für private Feiern ist in öffentlichen Räumen mit einer Teilnehmerbegrenzung auf 25 und in privaten Räumen auf 15 Personen zu rechnen. Bei Veranstaltungen soll die Zahl der Teilnehmenden dann ebenfalls stärker begrenzt werden. Darüber hinaus liegt eine Sperrstunde für die Gastronomie im Rahmen des Möglichen.

Bei Überschreiten einer Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen ist dann mit weiteren konsequenten und verschärften lokalen Beschränkungsmaßnahmen zu rechnen. Dazu gehören die Erweiterungen der Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung, die Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen, weitere Einschränkungen in der Gastronomie und bei privaten Feiern und Veranstaltungen.

Oberbürgermeister René Wilke: „Die aktuelle Situation in unserer Stadt ist sehr ernst. Gelingt es uns nicht, die Zunahme an Infektionen schnell wieder unter den Warnwert zu drücken oder überschreitet die Inzidenz die Grenze von 50, treten Szenarien in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf unsere persönliche Freiheit und die Unternehmen der Privatwirtschaft haben. Nicht zuletzt sind Menschenleben in Gefahr. Ich appelliere an alle Frankfurterinnen und Frankfurter, auf nicht erforderliche Sozialkontakte möglichst zu verzichten, die AHA-Regeln unbedingt einzuhalten und sich verantwortungsvoll gegenüber ihren Mitmenschen zu verhalten. Nur so können wir diese kritische Situation gemeinsam meistern.“