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21.12.2022

Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung ab 01.01.2023 im Rahmen des Brandenburg-Pakets der Landesregierung

Um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Einrichtungen in Brandenburg während der aktuellen Energiekrise und der fortwährend starken Inflation zu entlasten, hat das Land Brandenburg ein Hilfspaket in Höhe von zwei Milliarden Euro geschnürt. Ein Bestandteil dieses Brandenburg-Paketes ist eine Entlastung bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung für Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 55.000 Euro.

Der Landtag hat am 16.12.2022 dazu eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen. Zeitlich befristet vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 sollen folgende Maßnahmen für alle Betreuungsformen (Krippe/ Kita/ Hort/ Kindertagespflege) umgesetzt werden:

  • Die bisherigen Regelungen zur Elternbeitragsfreiheit (z.B. im Jahr vor der Einschulung/für Familien mit Sozialleistungsbezug sowie bis 20.000 Euro Jahresnettoeinkommen) gelten unverändert weiter.
  • Neu: Elternbeitragsfreiheit bis zu 35.000 Euro Jahresnettoeinkommen
  • Neu: Einführung von landesweit einheitlichen gestaffelten Höchstbeiträgen von 35.000 Euro bis zu 55.000 Euro Jahresnettoeinkommen
  • Die Höchstbeiträge für Krippe und Kita sind auch künftig abhängig von der vertraglichen Betreuungszeit.
  • Für den Hort gibt es künftig nur noch einen einheitlichen Höchstbeitrag unabhängig von der vertraglichen Betreuungszeit.
  • Die Höchstbeiträge gelten künftig unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Die bisherige Staffelung nach Anzahl der Kinder entfällt damit.
  • Für kein Kind wird es aufgrund der Neuregelungen höhere Beiträge als bisher geben. Sollten die neuen Landeshöchstbeiträge höher sein als die bisherigen kommunalen Beiträge, gelten die alten Beiträge weiter.

In der Stadt Frankfurt (Oder) werden für alle Kindertagesstätten und Horte sowie Kindertagespflegestellen jeweils einheitliche Elternbeiträge erhoben (für die Kitas/Horte durch deren Träger und für die Kindertagespflege durch das Amt für Jugend und Soziales).

Mit dem Gesetzentwurf wird erstmalig ein landesspezifischer Einkommensbegriff im Kita-Gesetz geregelt. Die Neuregelung entspricht den in der Stadt Frankfurt (Oder) bereits geltenden Festlegungen, so dass keine erneute Einkommensprüfung zum 01.01.2023 erforderlich ist. Die Neuermittlung der Beiträge bzw. deren Wegfall kann auf Basis der vorliegenden Unterlagen erfolgen. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, eine neue Einkommensprüfung vornehmen zu lassen.

Die Träger der Kindertagesstätten werden möglichst zeitnah die Neuermittlung der Beiträge umsetzen. Allerdings ist diese Prüfung mit einem erheblichen Aufwand für die Träger verbunden, so dass nicht auszuschließen ist, dass eine Übergangsfrist für die Anpassung der Beiträge benötigt wird. Dafür wird um Verständnis gebeten. Laut Gesetz muss spätestens ab 01.03.2023 eine Anpassung der Beiträge an die neuen rechtlichen Vorgaben erfolgt sein. Mögliche Erstattungen oder Verrechnungen sind bis zum 31. März 2023 umzusetzen.

Nähere Informationen zur zeitlichen und praktischen Umsetzung erhalten Eltern in der jeweiligen Einrichtung ihres Kindes/ ihrer Kinder.

Für den Bereich Kindertagespflege können Eltern sich an das Amt für Jugend und Soziales wenden (Wirtschaftliche Jugendhilfe Frau Günther – Tel. 0335/ 552 5107).

Zusätzliche Informationen sind erhältlich Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie der Stadt Frankfurt (Oder).

Land: Kita-Elternbeitragsentlastung | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

Stadt: https://www.frankfurt-oder.de/Bildung-Soziales/Soziales/Kindertagesbetreuung-Kitawegweiser/

Auf der Stadtseite werden u.a. Tabellen mit den bisherigen und neuen Beiträgen zur Verfügung gestellt.

Jans-Marcel Ullrich, Beigeordneter für Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Frankfurt (Oder): „Wir begrüßen die Entlastung von Familien sehr. Allerdings sind die Neuregelungen aus unserer Sicht unausgewogen in Bezug auf die besonderen Belastungen von Familien mit mehreren Kindern. Leider hat die Landesregierung die diesbezüglichen Hinweise der Städte und Gemeinden sowie Landkreise nicht aufgenommen.“