Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) hat als zuständige Behörde im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung Frankfurt(Oder) einen Planentwurf zur Verbesserung der Luftqualität und zur Grenzwerteinhaltung für die Luftschadstoffe in Frankfurt(Oder) erstellt. Im Ergebnis wurden Maßnahmen identifiziert, die insgesamt geeignet sind, die Grenzwerte zeitnah und dauerhaft einzuhalten.
Der Entwurf wurde im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) vom 29. Mai 2013 veröffentlicht und die Öffentlichkeit hat nun die die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Die Auslegungsfrist des Planentwurfes begann am 06. Juni 2013 und endet am 08. Juli 2013.
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Frankfurt(Oder) können auch schriftlich bis 14 Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis zum 22. Juli 2013 an das MUGV, Referat 55, Albert-Einstein-Str. 42 – 46, 14473 Potsdam eingesendet werden. Diese fließen dann in die weitere Erarbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Frankfurt (Oder) ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt und die Beschlussfassung im Gremium der Stadtverordnetenversammlung angestrebt. Die Endfassung des Luftreinhalteplans für die Stadt Frankfurt (Oder) wird danach erneut im Internet veröffentlicht.
Der Luftreinhalteplanentwurf ist ebenso im Internet auf den Seiten des MUGV und der Stadt Frankfurt (Oder) einsehbar. Zusätzlich liegt der Entwurf für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude des MUGV und der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Haus I, Raum 0.116 zu den Sprechzeiten am Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr zur Einsicht aus.
Kontakt: Susan Schmidt, Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten, Tel. 0335 5523902
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