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21.02.2018

Erklärung der Kämmerin der Stadt Frankfurt (Oder)

Land lässt Haushalt endgültig durchfallen – Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig

Mit Verwunderung habe ich heute aus einer Medienberichterstattung davon Kenntnis bekommen, dass das Haushaltssicherungskonzept der Stadt nicht genehmigungsfähig sei. Die Stadt hat bis heute keinen Erlass, der die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 und die Genehmigung der Kredite erteilt bzw. versagt. Mich befremdet der Verfahrensweg zur formalen Anhörung des Haushaltes 2017. Eine Medienberichterstattung kann nicht Grundlage für Handlungsempfehlungen des Landes gegenüber der Stadt sein.

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat am 04. Oktober 2017 das Anhörungsschreiben zum Haushalt 2017 erhalten und im Rahmen der Anhörungsfrist schriftlich Stellung genommen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 13. November 2017. Darin hat die Stadt ihren strikten Konsolidierungskurs deutlich untersetzt. Bis heute erfolgte keine Reaktion des MIK darauf. Angekündigte Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister und dem Innenminister haben trotz mehrfacher Nachfrage von Seiten der Stadt bis heute nicht stattgefunden.

In Gesprächen mit dem MIK wurde deutlich, dass die vorgelegten vorläufigen Ergebnisrechnungen der Jahre 2011 – 2016 hinreichend sind, aber dennoch eine Genehmigungsfähigkeit nicht erteilt worden wäre. Für das MIK sei das beschlossenen Haushaltssicherungskonzept nicht glaubwürdig. Die Umsetzbarkeit der Einzelmaßnahmen wird mit Blick auf Beschlüsse der SVV in Frage gestellt. Für mich bleibt offen, woraus wir die Genehmigungsfähigkeit des HSK ableiten sollen, wenn wir die Meinung des MIK der Presse entnehmen müssen.