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31.07.2013

Für eine sicheren Schulweg in der Beckmannstraße

Mit Schuljahresbeginn am 5. August 2013 zieht die Förderschule „Lessingschule“ für die Zeit der Sanierungsarbeiten an der Schule aus der Sabinusstraße in das ehemalige Gebäude der Volkshochschule um.

Für einen sicheren Schulweg der Grundschüler wird für diese Zeit in der Beckmannstraße eine zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Zusätzlich, da viele Kinder mit dem Bus zur Schule kommen, wird an den Bus-Haltestellen in der Beckmannstraße die Anordnung getroffen, dass die Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage halten. Hier sei nochmal auf das richtige Verhalten hingewiesen:

Omnibusse mit eingeschalteter Warnblinkanlage und gekennzeichnete Schulbusse, die sich der Haltestelle nähern, dürfen nicht überholt werden. Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und möglicherweise die Fahrbahn unachtsam und in Eile überqueren.

Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und im ausreichenden Abstand an ihm vorbeigefahren werden. Dabei muss eine Gefährdung der Schüler und Fußgänger ausgeschlossen sein. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, so muss der Fahrzeugführer warten. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Fahrzeugführer der Gegenrichtung derselben Fahrbahn.

Zum Schulanfang ist ein besonderes umsichtiges Fahrverhalten erforderlich.

Foto: Thomas Siepmann/pixelio.de