Neuer qualifizierter Mietspiegel vorgelegt
Der neue qualifizierte Mietspiegel 2018 ist ab dem 1. November gültig und kann ab sofort auf der Webseite der Stadt www.mietspiegel.frankfurt-oder.de heruntergeladen werden. Der Mietspiegel wird ebenfalls am 12.11.2018 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Erstellung des Mietspiegels wurde unter Leitung des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt mit der kommunalen Statistikstelle und dem beauftragten Büro ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erarbeitet und durch den Arbeitskreis Mietspiegel, der sich aus VertreterInnen der Vermieter- und Mieterseite und Mitgliedern der Verwaltung zusammensetzt, fachlich begleitet. Alle beteiligten InteressenvertreterInnen des Arbeitskreises haben den Mietspiegel bereits anerkannt.
Der Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Jörg Gleisenstein, dankte dem Arbeitskreis für die geleistete Arbeit und dankt auch den kleinen und großen VermieterInnen herzlich für die umfangreiche und kostenlose Bereitstellung der Daten. „Ohne die erneute konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, vor allem auch der Mieter- und VermietervertreterInnen, wäre diese umfassende Auswertung des Frankfurter Mietwohnungsbestandes nicht möglich gewesen“ so der Dezernent. Besonders erfreut zeigt sich Jörg Gleisenstein auch über den Zeitrahmen, in welchem der Mietspiegel erstellt wurde. „Erfreulicherweise konnte dieses Mal in erheblich kürzerer Zeit ein Konsens zwischen den beteiligten PartnerInnen erreicht werden als noch bei der Erarbeitung des vorherigen Mietspiegels“. Seit Interessensbekundung bis zur Anerkennung waren insgesamt nur vier Arbeitskreissitzungen nötig. Es ist dieses Mal gelungen, deutlich mehr private Vermieter aus dem Stadtgebiet für die Datenerhebung zu gewinnen, so dass der Frankfurter Wohnungsmarkt noch ausgewogener dargestellt werden konnte“.
Der Frankfurter Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile. Aus ihm lässt sich gemäß § 558 BGB die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für rund 25.700 der Frankfurter Wohnungen ableiten. Keine Anwendung findet der Mietspiegel unter anderem auf Wohnungen in Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, auf Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie auf Wohnungen in Heimen. Der Mietspiegel wurde auf der Basis von rund 8.700 Mieten erarbeitet und berücksichtigt Mieten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel kann die rechtliche Grundlage zur Anpassung der Miete durch VermieterInnen wie auch zur Prüfung von Mieterhöhungsverlangen durch MieterInnen in bestehenden Mietverhältnissen bilden. Der Mietspiegel schützt demnach MieterInnen vor ungerechtfertigt hohen Mieten und VermieterInnen vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten. Er trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit für MieterInnen und VermieterInnen bei. VermieterInnen können bei Mieterhöhungsbegehren auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen. MieterInnen können andererseits eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Beim Neuabschluss von Mietverträgen dient der Mietspiegel ebenfalls als Orientierungshilfe. Auch der neue Mietspiegel ist als Tabellenmietspiegel relativ einfach aufgebaut und ermöglicht eine leichte Einordnung der Wohnung bzw. Feststellung der Miete.
Der Frankfurter Tabellenmietspiegel besteht aus insgesamt 20 Feldern, für die jeweils eigene Mittelwerte und Mietspannen der Nettokaltmiete ermittelt werden. Sie sind differenziert nach Wohnungsgröße sowie Baujahresklasse.
Die Mietspiegelmittelwerte der einzelnen Tabellenfelder schwanken zwischen 4,44 Euro pro Quadratmeter (€/m²) und 6,88 €/m² und dokumentieren einen recht homogenen Wohnungsmarkt. Mit Werten unter 4,80 €/m² zahlen Mieterinnen und Mieter in den rund 12.000 Wohnungen, die zwischen 1969 bis 1990 errichtet wurden, zu denen auch die „Plattenbauwohnungen“ gehören, durchschnittlich am wenigsten. Demgegenüber wurden die höchsten Mieten im Neubausegment gezahlt. Für die rund 415 seit dem Jahr 2010 errichteten Wohnungen wurden Durchschnittswerte um die 6,50 €/m² ermittelt. Im Vergleich zum vorangegangenen Mietspiegel (2013, Datengrundlage August 2012) trat eine Erhöhung des durchschnittlichen Mietwertes von 0,1 bis 3,3% pro Jahr auf. Mit einer durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete von 5,15 €/m² liegt der Frankfurter Mietwohnungsmarkt beispielsweise deutlich unter dem Berliner Mietwohnungsmarkt, wo der Wert schon im September 2016 bei 6,39 €/m² lag.
Trotz eines auch für das Oberzentrum Frankfurt (Oder) feststellbaren moderaten Anstiegs der Durchschnittsmiete ist das Mietniveau in Relation zum Großraum Berlin-Potsdam erheblich niedriger. Durch die dort teils rasanten Anstiege ist Frankfurt (Oder) als Stadt im 2. Ring (Erreichbarkeit von Berlin innerhalb 60 Minuten) ein noch attraktiverer Wohnstandort geworden.