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20.08.2021

Hinweise zum Führerscheinumtausch

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Der Umtausch von Führerscheinen erfolgt in Deutschland gestaffelt. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht jedoch bereits früher. Nachfolgend die geltende Staffelung:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen ausschlaggebend:

- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033 

Fahrerlaubnisinhaber*innen sollten keinen vorfristigen Umtausch vornehmen, da sie durch einen verfrühten Umtausch Zeit verlieren. Denn alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine haben nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann wiederkehrend gebührenpflichtig (derzeit 25,30 Euro) erneuert werden. Durch einen fristgerechten Umtausch kann so der volle Gültigkeitszeitraum genutzt werden.

Um den Umtauschprozess sowohl für die Bürger*innen als auch für die Behörde möglichst reibungslos vorzunehmen, werden nur Fahrerlaubnisinhaber*innen, welche bis zum Januar des Folgejahres umtauschen müssen, gebeten, dies zu beantragen. Aktuell trifft dies auf die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zu, die noch keinen Kartenführerschein (Plastikkarte) besitzen.

Zum Umtausch der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt (Oder) telefonisch unter 0335 552-3122 zu kontaktieren. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden dann per Post zugesandt.