Zum 1. Januar 2019 trat die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, wonach die alten Papier-Führerscheine sowie die ersten Karten-Führerscheine, welche vor 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen (rechtl. Grundlage hierfür § 24a i.V.m. Anlage 8e FeV).
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber alter Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende aktuelle Umtauschfristen (gestaffelt nach Geburtsjahrgang):
Personen, die vor 1953 geboren sind, haben für den Umtausch des Führerscheines eine Frist bis zum 19. Januar 2033.
Aufgrund der Vielzahl von Umtauschanträgen werden nur Anträge für die derzeit betroffenen Geburtsjahrgänge bearbeitet.
Zum Umtausch der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) telefonisch unter (0335) 552-3122 bzw. per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de zu kontaktieren. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen per Post zugesandt.