Seit 2016 fördert das Land Brandenburg berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe gem. § 13 SGB VIII in Form von Produktionsschulen. Die derzeit gültige ESF-Richtlinie (Europäische Sozialfonds) endet am 31. März 2023. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist bestrebt, weiterhin eine Produktionsschule als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Fortführung des Landesprogramms Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe in Produktionsschulen in der Stadt Frankfurt (Oder) vorzuhalten.
Zu diesem Zweck wird ein Teilnahmewettbewerb für die Betreibung einer „Produktionsschule als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe“ gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII im Rahmen der Fortführung des Landesprogramms Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe in Produktionsschulen in der Stadt Frankfurt (Oder) durchgeführt.
Produktionsschulen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Lern- und Arbeitsort eine Einheit bilden, sodass die Lernprozesse in der Regel über die Produktionsprozesse stattfinden. Sie haben sich inhaltlich und formal als wirksames Instrument erwiesen, um junge Menschen, die aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituationen ohne gezielte sozialpädagogische Hilfe keinen Zugang in eine berufliche Ausbildung oder in die Arbeitswelt finden, zu erreichen.
Detaillierte Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind der städtischen Website zu entnehmen
Für Auskünfte steht Ina Grahl (Amt für Jugend und Soziales) telefonisch unter 0335 552-5108 zur Verfügung.
Interessenbekundungen/Angebote sind bis zum 6. Januar 2023 um 16.00 Uhr zu übermitteln: