In der Stadt Frankfurt (Oder) steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Online-Service für Kfz-Zulassungen zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist neben der Zulassungsbescheinigung Teil I, der sogenannte Zulassung, auch das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugbrief, vorzulegen. Mitunter liegt der dem Antragstellern aber nicht vor, beispielsweise wenn er bei einem Sicherungsgeber hinterlegt ist. In diesem Fall muss der Halter darum bitten, dass der Fahrzeugbrief an die Kfz-Zulassungsbehörde geschickt wird. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes kann die Zulassungsstelle das Bürgeranliegen weiter bearbeiten. Bislang war die Information, ob diese Papiere in der Kfz-Zulassungsbehörde eingegangen sind, nur auf telefonischem Wege zu erhalten. Ab sofort bietet die Stadt Frankfurt (Oder) die Möglichkeit, diese Informationen über ein eigens dafür eingerichteten Link auf der Internetseite der Stadt in Erfahrung zu bringen. Den Link findet man auf der folgenden Internetseite:
https://www.frankfurt-oder.de/burger/Buergerdienste/AbisZ/Seiten/Bankbriefauskunft.aspx .
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