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Keiner wartete im Bürgeramt zwei Stunden

Bürgeramt bemüht sich trotz hohen Krankenstands um verkürzte Wartezeiten

Bezogen auf die öffentlich gewordenen Beschwerden zur Wartezeit im Bürgeramt hat die Verwaltung gestern die Zeiterfassung ausgewertet, die registriert, wie lange ein Bürger zwischen dem Ziehen der Wartemarke und dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter warten musste. Die Spitzenwerte lagen danach zur Mittagszeit bei gut einer Stunde, im Tagesschnitt waren es rund 30 Minuten. „Es ist richtig, wir hatten am Dienstag Probleme, aber nicht annähernd so massiv, wie die öffentlich gemachten Beschwerden es suggerieren“, so der Kämmerer.
Auf Grund krankheitsbedingter Personalausfälle standen zeitweise einfach nicht mehr genug Sachbearbeiter zur Verfügung um die Besucher zeitnah zu bedienen. Am Dienstag sind vier von elf Mitarbeitern ausgefallen. „So leid es uns tut, aber wenn zu viele Mitarbeiter krank werden, geht das ab einem bestimmten Punkt auf die Leistungsfähigkeit, was sich dann in längeren Wartezeiten widerspiegelt“, so Derling.

Ein Ersetzen erkrankter Mitarbeiter mit Personal aus anderen Bereichen ist kurzfristig nicht möglich. Die Einarbeitung eines Mitarbeiters des Bürgeramtes dauert rund drei Monate. „Abgesehen von der fehlenden Fachkenntnis würden sich die Wartezeiten durch die ungleich längeren Bearbeitungszeiten der ungeschulten Mitarbeiter auch nicht verkürzen“, gab Derling abschließend zu bedenken.
Durch Optimierungen bei Pausen und Arbeitszeiten versucht die Stadt nun dem Problem entgegenzutreten. So soll vor allem zu Stoßzeiten ein bestmögliches Betreuungsverhältnis abgesichert werden. Zugleich wirbt die Verwaltung aber auch auf der Besucherseite um Verständnis für die momentane Situation.
 
Was die Kritik der „knallenden Tür“ betrifft bittet die Stadt um Geduld. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es ich dabei um einen Baufehler, beziehungsweise eine Fehlkonstruktion. Das verantwortliche Unternehmen ist daher aufgefordert worden nachzubessern, was bisher leider noch nicht erfolgt ist.
Trotzdem ist die Stadt, wie jeder private Auftraggeber auch, verpflichtet diese Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen bevor gegebenenfalls ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung des Mangels beauftragt wird.