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09.06.2022

Kinder- und Jugendbeteiligung in Frankfurter Stadtverwaltung etabliert

Die Aufnahme des § 18a in die Brandenburgische Kommunalverfassung durch den Landtag sichert Kindern und Jugendlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in kommunalen Angelegenheiten zu. Die Umsetzung und Etablierung von Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Herausforderung, die durch die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Schritt für Schritt und sehr praxisorientiert angegangen wurde und weiterhin wird.

2019 wurde die Hauptsatzung der Stadt um konkrete Formen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erweitert. Im Jahr 2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Leitlinien der Kinder- und Jugendbeteiligung, welche sowohl Basis der Dienstanweisung als auch verbindliche Anlage zu Verträgen der Stadt mit freien Trägern der Jugendhilfe bilden. Ebenso dienen sie als Grundlage für Strategiepapiere verschiedener Akteure und Gremien im Themenfeld der Kinder- und Jugendarbeit. Als erste Kommune im Land Brandenburg setzt Oberbürgermeister René Wilke nun eine Dienstanweisung zur Kinder- und Jugendbeteiligung für seine Verwaltung in Kraft.

In drei Workshops mit mehr als 15 Mitarbeitenden aus allen Bereichen der Stadtverwaltung entstand eine praktische Anweisung, die es mit den entwickelten Arbeitshilfen allen Mitarbeitenden ermöglicht, dem Thema Kinder- und Jugendbeteiligung professionell und einheitlich zu begegnen. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe wird die Mitarbeitenden bei den Schritten der Umsetzung behilflich sein. Der Entstehungsprozess wurde durch das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes begleitet und unterstützt.

Die mit ihrem Dezernat federführende Dezernentin Milena Manns sagt: „Uns ist bewusst, dass Beteiligung Zeit kostet, aber im Zuge des Kulturwandels in unserer Verwaltung hin zu einem Dienstleister mit Strukturen, die sich noch stärker am Bürgerwillen orientieren, ist dies ein wichtiger und notwendiger Schritt. Durch den dezentralisierten Prozess wird das Fachwissen der Abteilungen einbezogen und zusammen mit den Arbeitshilfen wird eine gelingende Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht.“