Antragstellung für Eltern in „strukturrelevanten“ Berufen möglich
Die Stadt Frankfurt (Oder) hat entschieden, der Regelung des Landes Brandenburg zu folgen und ab Mittwoch, 18. März 2020 bis zunächst einschließlich Sonntag, 19. April 2020 alle Krippen, Kitas, Schulen und Horteinrichtungen zu schließen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Für die Betreuung von Kindern, deren Eltern in sogenannten „strukturrelevanten“ Berufen (in Anlehnung an die Definition des Bundesministeriums des Innern: Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen – KRITIS-Strategie) arbeiten, wird eine Notbetreuung zur Verfügung gestellt.
Kritische Infrastrukturen sind gemäß dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz-BSIG) wie folgt definiert: „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten."
Energie
EWP, Mitarbeitende von Tankstellen, sofern der Betrieb nicht sichergestellt werden kann.
Ernährung
Muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden. Sofern Unternehmen hier spezifische Bedarfe haben, um eine Betriebsschließung (Versorgung der Bevölkerung) oder die Versorgung einer vulnerablen Zielgruppe, z.B. Betreuungseinrichtungen o.ä. abzuwenden, gilt folgender Kontakt: Kitabetreuung@frankfurt-oder.de.
Finanz- und Versicherungswesen
Muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden. Sofern die Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld und/oder notwendigen Transaktionen gefährdet ist, gilt folgender Kontakt: Kitabetreuung@frankfurt-oder.de.
Gesundheit
Kliniken, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegeeinrichtungen, stationäre Behindertenhilfe, stationäre Jugendhilfe, Hospize, niedergelassene Ärzte (vorrangig Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte), Lehr- und Betreuungspersonal der Hansaschule, Mitarbeitende der Träger von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, Mitarbeitende der Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, Mitarbeitende im Kinderschutz
Informationstechnik und Telekommunikation
Muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden.
Medien und Kultur
Muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden.
Staat und Verwaltung
Definierte Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Ordnungsamt), Polizei, Justiz, Mitarbeitende in der Leistungsgewährung des Jobcenters
Transport und Verkehr
Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder), Frankfurter Abfallwirtschaft
Energie und Wasser
Stadtwerke Frankfurt (Oder), Wasserwirtschaft Frankfurt (Oder)
Sonstiges
Betreuungspersonal, welches den Notbetrieb der Kinderbetreuung sicherstellt
Einen Notbetreuungsplatz erhalten können nur
Die Notbetreuung soll im Regelfall in der regulären Kita des Kindes stattfinden.
Um einen dieser Notbetreuungsplätze zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, einen entsprechenden Antrag inklusive Arbeitgeberbescheinigung im Vorfeld der Betreuung vorzulegen. Die Formulare sind in den jeweiligen Kitas bzw. Horten erhältlich. Der Antrag muss vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Wer zu o.g. Personengruppen gehört, kann den Antrag sowie die Arbeitgeberbescheinigung in der Kita zu folgenden Zeiten abgeben:
Im Regelfall wird sofort durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kita-Leitung über den Antrag entschieden. Daraus resultiert bei positiver Entscheidung der sofortige Erhalt eines Berechtigungsscheins für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.
In strittigen Fällen erfolgt durch die Stadtverwaltung zunächst eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Eine Information folgt in diesem Fall telefonisch.
Sofern mehr berechtigte Betreuungsanfragen vorliegen als Plätze vorhanden sind, erfolgt eine Priorisierung durch die Stadt Frankfurt (Oder).
Die Notbetreuung gilt nur für Kinder, die keine Krankheitssymptome zeigen, keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben und in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gewesen sind.
Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita und den Hort bringen können, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge zahlen. Das genaue Verfahren der Erstattung/Verrechnung wird durch die Kita-Träger mitgeteilt.
Eltern von Grundschulkindern, die nicht den Hort besuchen, erhalten entsprechende Informationen zur Notfallbetreuung in ihrer Grundschule.