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06.03.2019

Kritik an Ausländerbehörde ungerechtfertigt

„Überrascht und irritiert“ zeigen sich die Mitglieder des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen per Pressemitteilung vom 5. März 2019 darüber, dass die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) ein Ausweisungsverfahren gegen einen Mann durchgeführt hat, der im Jahr 2018 nicht an gewalttätigen Übergriffen im Stadtgebiet teilgenommen hat, sondern nach innerfamiliären Tätlichkeiten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Oberbürgermeister René Wilke stellt sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde und erklärt: „Unsere Ausländerbehörde hat meinen Auftrag präzise umgesetzt, bei nachgewiesenen erheblichen Straftaten Geflüchteter grundsätzlich zu prüfen, ob ein Ausweisungsverfahren in Frage kommt. Wird dies bejaht, ist das Verfahren objektiv, gründlich und ergebnisoffen nach rechtsstaatlichen Kriterien durchzuführen. Ausschlaggebend für die Prüfung, ob ein solches Verfahren durchgeführt wird, kann nicht sein, ob derjenige sich an einem bestimmten Tag im Jahr 2018 an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Entscheidend ist, ob sich nach Aktenlage Anhaltspunkte zeigen, die ein Ausweisungsverfahren gerechtfertigt erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren nach Einsicht und Besserung des Betreffenden zu seinen Gunsten entschieden. In zwei anderen Fällen wird voraussichtlich in Kürze die Ausweisung verfügt. Das zeigt, wie differenziert und gründlich wir bei den Verfahren vorgehen. Die Prüfung von Ausweisungsverfahren haben wir mittlerweile – auch unabhängig vom Vorfall damals - als dauerhaften Prozess installiert. Zugleich gilt: Es ist – nicht zuletzt aufgrund der hohen gesetzlichen Hürden – das letzte Mittel.

Ich werde nicht zulassen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ausländerbehörde oder auch die schützenswerten persönlichen Interessen der von Ausweisungsverfahren Betroffenen zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden."