Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
21.01.2021

Mayors for Peace begrüßen Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages

Am Freitag, 22. Januar 2021 tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen sind somit völkerrechtlich geächtet und verboten.

Die Organisation Mayors for Peace, ein internationales Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Städtenetzwerk setzt sich v.a. für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren.

Oberbürgermeister René Wilke: „Als Mitglied der Mayors for Peace unterstützen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Mit diesem kommen wir dem Ziel, in einer Welt ohne Atomwaffen zu leben, ein elementares Stück näher. Die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Die Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle muss konsequent fortgeführt werden. Denn eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten.“

Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13.400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten verstärkt in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale.

Zum Atomwaffenverbotsvertrag:

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.

In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Überdies verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder -einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich.

Weiterführende Informationen zum Atomwaffenverbotsvertrag bietet die Website der Vereinten Nationen: www.un.org/disarmament/wmd/nuclear/tpnw/.