Bußgelder für Verstöße gegen die COVID-19 Umgangsverordnung werden in Frankfurt (Oder) umgesetzt
Wie überall in Deutschland ist auch in Frankfurt (Oder) die Einsicht bei der übergroßen Mehrheit der Menschen gewachsen, dass die mittlerweile wieder gewährten Freiheiten zu einer besonderen Verantwortung führen, die geltenden Einschränkungen, Gebote und Pflichten zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 strikt einzuhalten. Aber auch in Frankfurt (Oder) ist zu beobachten, dass eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger entweder gelegentlich aus Leichtsinn oder aus einer verfestigten Überzeugung heraus bewusst gegen ihre Pflichten verstößt. Das gefährdet die Gesundheit vieler Menschen und steigert das Risiko für die Notwendigkeit härterer Maßnahmen, deren Folgen für die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft der Region enorm sein könnten.
In den aktuellen Änderungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wurde diesem Problem mit der Einführung weiterer Bußgelder für verschiedene Verstöße gegen die Regeln dieser Verordnung Rechnung getragen.
Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) nimmt die aktuelle Situation zum Anlass, auf einige Aspekte der gegenwärtigen Verordnungslage hinzuweisen:
In Abstimmung zwischen dem Amt für Ordnung und Sicherheit sowie dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Polizei wurde nun festgelegt, ab der 38. Kalenderwoche 2020 stadtweit die Kontrolltätigkeit zu intensivieren, die ergänzend zu weiteren Feststellungsmöglichkeiten von Verstößen (z.B. durch Anzeigen oder neues Infektionsgeschehen) Fehlverhalten sanktioniert. Unterstützung leistet dabei die Landespolizei im Rahmen der Amtshilfe, während sich die Bundespolizei verstärkt der Kontrolltätigkeit im Bahnverkehr zuwendet.