In Frankfurter (Oder) sind in den vergangenen Tagen mehrere Menschen an Masern erkrankt. Aus diesem Anlass informiert das Gesundheit über die Ansteckungsgefahr mit dieser in der Region fast vergessenen Infektionskrankheit.
Seit Ende Februar 2013 kommt es in der Region Berlin-Brandenburg vermehrt zu Erkrankungen an Masern. Masern ist eine der sogenannten Kinderkrankheiten, ausgelöst durch Viren. Masern sind hochansteckend und absolut nicht harmlos – wer nicht geschützt ist und Kontakt zu einem Erkrankten hat, wird selbst krank. Einziger Schutz vor Masern ist die zweimalige Impfung. Impfstoff ist der Kombinationsimpfstoff Mumps-Masern-Röteln. Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus können sich diese Impfung von ihrem Hausarzt geben lassen.
Kommt es zu einem ungeschützten Kontakt mit einem an Masern Erkrankten, beginnt die Erkrankung nach rund acht Tagen mit hohem Fieber, wässrigem Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Einige Tage später entwickelt sich ein typischer Hautausschlag, der sich im Gesicht und hinter den Ohren beginnend über den ganzen Körper ausbreitet. Nach etwa vier Tagen verschwindet der Hautausschlag wieder. Fünf Tage vor Beginn des Hautausschlages bis fünf Tage nach dem Beginn ist die erkrankte Person hoch ansteckend. Durch feine Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen werden Masernviren über mehrere Meter transportiert.
Es gibt keine Medikamente gegen Masern. Das Immunsystem ist während der Erkrankung stark geschwächt. Etwa 30 Prozent der Erkrankten werden im Krankenhaus versorgt. Komplikationen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Gehirnentzündung sind gefürchtete Begleiter der Masern. Sehr selten kann nach durchgemachter Masernerkrankung nach mehreren Jahren eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und Nervensystems auftreten, deren Verlauf immer tödlich ist.
In einem Bundesland ist vor Kurzem ein 14-Jähriger nach neun Jahren Leidensweg daran verstorben. Wenn Kontaktpersonen nicht vollständig, also zweimal geimpft sind, im Labortest bestätigt eine Erkrankung durchgemacht haben oder kurzfristig nach Kontakt vom Gesundheitsamt oder Arzt eine sogenannte Riegelungsimpfung erhalten haben, dürfen sie nach den Festlegungen des Infektionsschutzgesetzes für rund 14 Tage keine Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule, Ferienlager) besuchen oder dort arbeiten.
Wenn der Verdacht auf eine Masernerkrankung besteht, sollte die Arztpraxis vorher telefonisch informiert werden, damit Schutzmaßnahmen für die anderen Patienten möglich sind. Ärzte und Labore sind nach Festlegungen des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, den Verdacht und die Erkrankung an Masern namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.
Ein Merkblatt zu Masern gibt es im Internet unter www.infektionsschutz.de .
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