Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
30.03.2020

Neue Regeln für Notbetreuung in Kindertagespflege, Kitas und Horten

In der Stadt Frankfurt (Oder) werden regulär circa 4.300 Kinder in 13 Kindertagespflegestellen sowie 38 Kindertageseinrichtungen und Horten betreut. Diese Einrichtungen sind zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Eine Notbetreuung wurde bis zum 27. März 2020 für 392 Kinder genehmigt (9,2 Prozent).

Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Eltern sowie den beteiligten sozialen Trägern, den Leiterinnen und Leitern sowie Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen, die die Kinder weiterhin mit Herz und Engagement betreuen und damit einen wesentlichen Beitrag für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens leisten.

Seit dem 18. März 2020 durften in Brandenburg nur Kinder betreut werden, wenn ein alleinerziehender Elternteil oder beide Eltern in einem systemrelevanten Berufsbereich arbeiten.

Die Landesregierung hat am vergangenen Samstag, 28. März 2020 die Landkreise und kreisfreien Städten zu Änderungen der Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kindertagespflege, Kitas und Horten aufgefordert.

Demnach ist es für den Anspruch auf eine Notbetreuung nunmehr ausreichend, wenn ein Elternteil in einem der nachfolgend genannten systemrelevanten Berufsbereiche arbeitet:

  • Gesundheitswesen, Medizin, Pflege
  • Gesundheitstechnik und Pharmazie
  • stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen gemäß § 45 SGB VIII sowie Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe sowie die Versorgung psychisch Erkrankter
  • Notfallbetreuung von Kindern

Allerdings gilt folgende Einschränkung: Es besteht für diese Familien nur Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Wenn z.B. der andere Elternteil nicht berufstätig ist oder in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Die Stadt Frankfurt (Oder) setzt diese Änderung mit Wirkung ab Dienstag, 31. März 2020 wie folgt um:

  • Um einen Notbetreuungsplatz zu erhalten, ist es weiterhin erforderlich, im Vorfeld der Betreuung, einen durch den jeweiligen Arbeitgeber der Eltern bestätigten Antrag (inklusive Arbeitgeberbescheinigung(en)) zu stellen.
  • Ferner können auch Kinder im Rahmen einer Einzelfallprüfung in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Die entsprechende Prüfung übernimmt der Allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Jugend und Soziales.
  • Die Notbetreuung soll im Regelfall in der regulären Kita/ Kindertagespflegestelle des Kindes stattfinden.
  • Die Notbetreuung gilt nur für Kinder, die keine Krankheitssymptome zeigen, keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben und sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Die Anträge sind wie folgt einzureichen:

  • per E-Mail an kitabetreuung@frankfurt-oder.de
  • per FAX an 0335 552-5099
  • persönlich durch Abgabe in die Briefkästen des Amtes für Jugend und Soziales im Oderturm
  • telefonische Nachfragen sind möglich unter: 0335 552-5045 / -5119 / -5108

Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesstätten (PDF, 134 kB, Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesstätten für »strukturrelevantes Personal)

Bescheinigung des Arbeitgebers für Inanspruchnahme einer Notbetreuung in Kindertagesstätten (PDF, 12 kB, Bescheinigung des Arbeitgebers für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung in Kindertagesstätten (Ausfüllung durch den Arbeitgeber))