Mit der am 18.12.2020 geänderten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten ab dem 4. Januar 2021 neue Regelungen für Grundschulen und Horte.
Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen untersagt - außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Damit einhergehend wird ab dem 4. Januar 2021 auch die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notbetreuungsanspruch wird vormittags eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. An verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) gilt, dass die Notbetreuung den Zeitraum der VHG deckt (mindestens sechs Zeitstunden). Die Horte organisieren eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung am Nachmittag.
Die Notbetreuung wird in beiden Einrichtungen für folgende anspruchsberechtigten Gruppen von Kindern organisiert:
Für schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe:
tätig sind und keine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung organisiert werden kann.
Für schulpflichtige Kinder der ersten bis sechsten Schuljahrgangsstufe:
Vorrang hat die häusliche Betreuung.
Gemäß § 18 Abs. 5 der aktuellen Eindämmungsverordnung zählen nachfolgenden Tätigkeiten zur kritischen Infrastruktur:
Um einen Notbetreuungsplatz in der Grundschule/im Hort zu erhalten ist es erforderlich, einen Antrag inkl. Arbeitgeberbescheinigung(en) im Vorfeld der Betreuung zu stellen.
Die Unterlagen sind zu finden auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder) - www.frankfurt-oder.de unter „Informationen zum Corona-Virus“. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden; bei Personensorgeberechtigten im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich nur von dem Arbeitgeber des dort tätigen personensorgeberechtigten Elternteils.
Anträge können gestellt werden: