Frankfurt (Oder) zugehörig sind eine Vielzahl an Schutzgebieten, darunter Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturdenkmale sowie europarechtliche geschützte Gebiete (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiete).
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es für zwei Naturschutzgebiete in Frankfurt (Oder) jeweils eine neue rechtskräftige Schutzgebietsverordnung, die durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg erlassen wurden. Dabei haben sich sowohl die Bezeichnungen als auch in Teilen die Abgrenzungen der bereits vorher bestehenden Naturschutzgebiete verändert. Dies trifft zu für das
Die Schutzgebietsverordnungen enthalten neben den Beschreibungen zu Schutzgegenstand (Lage), Schutzzweck, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auch ausführliche Angaben zu Verboten und zulässigen Handlungen.
In den Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören können. Dazu gehört insbesondere:
Für den Vollzug der Schutzgebietsverordnung ist die Untere Naturschutzbehörde (uNB) der Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Sie wird in ihrer Arbeit durch die ehrenamtlichen Naturschutzhelferinnen und -helfer sowie die Schutzgebietsbetreuenden unterstützt. Diese informieren die uNB beispielsweise über nachteilige Veränderungen in der Landschaft, um Schäden in Natur und Landschaft abzuwenden, oder geben Hinweise zum Vorkommen von besonderen Tier- und Pflanzenarten.
Im Frühjahr 2020 soll es die Möglichkeit für (Natur-)Interessierte geben, an Führungen durch die Naturschutzgebiete teilzunehmen. Die Führungen erfolgen durch Ehrenamtliche und werden durch die uNB begleitet. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt Anfang 2020.