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16.10.2015

Petri Heil! Jetzt zur Anglerprüfung anmelden

Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung gemäß Brandenburgischem Fischereigesetz (§ 19) bestanden hat.

Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, dem 12. November 2015, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

Bewerber können sich bis spätestens 03.11.2015 zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 bei der unteren Fischereibehörde anmelden. Telefonischer Kontakt: 0335/552-3214; E-Mail: Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de.
Anträge und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder).

Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

Ein Fragenpool mit Übungsbeispielen ist auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt(http://www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/) veröffentlicht.