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02.04.2020

Private Lagerfeuer bei Einhaltung von Auflagen gestattet

Aufgrund bestehender Nachfragen zum Thema Brauchtums- und Lagerfeuer, speziell im Zusammenhang mit dem anstehenden Osterfest, weist die Stadt Frankfurt (Oder) noch einmal darauf hin, dass Brauchtums- und Lagerfeuer im öffentlichen Bereich generell untersagt sind.

Lagerfeuer im privaten Bereich, bei denen die Höhe sowie der Durchmesser des Brennstoffhaufens bis maximal einen Meter beträgt, sind unter Beachtung der zehn goldenen Regeln des Lagerfeuererlasses sowie der ausschließlichen Teilnahme von zum Hausstand gehörenden Personen zulässig.

„10 goldene Regeln“

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt höchstens einen Meter
  • Trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung und Spiritus aufgrund von Explosionsgefahr niemals verwenden!
  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen