Unter Auflagen öffnen Restaurants, Cafés und Kneipen ab Freitag, 15. Mai 2020
Laut der seit 8. Mai 2020 geltenden COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburgs dürfen Gaststätten, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafés ab Freitag, 15. Mai 2020 wieder öffnen, insofern die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet ist. Die Öffnungszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr sind dabei einzuhalten.
Grundsätzlich gilt:
Die Einhaltung der Rahmenbedingungen, Zugangsbeschränkungen sowie der Schließzeiten wird – auch am Wochenende nach 22.00 Uhr – durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung kontrolliert. Das Amt für Ordnung und Sicherheit prüft zudem die Lokalitäten und Einrichtungen, die keine Speisen anbieten und demzufolge weiterhin geschlossen bleiben müssen.
Weiterführende Informationen für Gastronomen und Gäste hält u.a. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. bereit.
Ferner arbeitet die Stadtverwaltung an der zeitnahen Schaffung von Möglichkeiten, die Außenbereiche der gastronomischen Einrichtungen auf städtischen Flächen unentgeltlich und zeitlich begrenzt zu erweitern. Diese Maßnahme ist eine Unterstützung der Gastronomen, die während der vergangenen Wochen mit außerordentlichen Einschnitten konfrontiert wurden.