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04.08.2021

Corona-Regelungen ab August 2021 für Kindertagesstätten und Schulen 

Appell zur freiwilligen Testung von Kindern in Kindertagesstätten

Ab dem 1. August 2021 gelten gemäß der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 29. Juli 2021 folgende Corona-Regelungen für Kindertagesstätten und Schulen:

Schulen und Horte

Die Testpflicht in Schulen besteht für alle Personen weiterhin. So sind der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird (Selbsttests ohne Aufsicht sind weiter zulässig). Diese Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für vollständig geimpfte und/oder genesene Personen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Nähere Informationen zum Nachweisverfahren erteilt die jeweilige Schule.

Das neue Schuljahr beginnt mit zwei Schutzwochen. Das heißt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (09. bis 20.08.) alle Schülerinnen und Schüler, also auch diejenigen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Innenbereichen der Schulen und Horte (außer im Sportunterricht) eine Maske tragen müssen. Besucherinnen und Besucher müssen auch im Außenbereich während der Schutzwochen eine Maske tragen.

Ab dem 21. August 2021 soll die Maskenpflicht nur noch für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 gelten.

Kitas und Kindertagespflege

Es gibt auch weiterhin eine Testpflicht in Kitas für die Beschäftigten und Besucher. Diese Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für vollständig geimpfte und/oder genesene Personen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Freiwillige Testung von Kindern

Um den Betrieb der Einrichtungen dauerhaft aufrecht erhalten zu können, sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Infektionen mit dem Coronavirus erforderlich. Mit Blick auf das Urlaubsgeschehen in den Sommermonaten wird eine regelmäßige Testung der Kinder durch ihre Eltern empfohlen. Besonders wichtig ist diese z.B. nach längeren Abwesenheiten oder auch einem verlängerten Wochenende sowie bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder ähnlichem. Die Tests für Kinder im Alter bis zur Einschulung sind freiwillig. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg stellt den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung.

Die Testung wird am besten gleich morgens nach dem Aufstehen durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Neben den bereits bekannten Selbsttests gibt es für kleinere Kinder nun auch die sogenannte Lolli-Tests. Das Kind lutscht – vergleichbar einem Lolli – eine gewisse Zeit am Teststäbchen. Beide Testformen sind einfach durchzuführen.

Ein in einem Selbsttest positiv getestetes Kind darf zunächst nicht in die Einrichtung gebracht werden. Das Ergebnis sollte durch einen PCR-Test beim Kinderarzt geprüft werden. Maßgeblich für das weitere Vorgehen ist das Ergebnis des PCR-Tests.

Oberbürgermeister René Wilke: „Es liegt im Interesse aller, mögliche Infektionen zu erkennen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür sind Tests ein wichtiges Mittel. Die Stadt Frankfurt (Oder) bittet daher die Eltern von Kita-Kindern, ihre Kinder regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich freiwillig zu testen. Die Tests erhalten die Eltern in ihren jeweiligen Einrichtungen.“

Hinweise und weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell.html zu finden.

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