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10.02.2020

Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der Stadt Frankfurt (Oder)

Einrichtung des Bewohnerparkbereiches ZONE 7 (Z 7)

Wie bereits angekündigt, wird nun der neue Bewohnerparkbereich ZONE 7 in Frankfurt (Oder) eingerichtet. Die Verkehrszeichen und entsprechenden Zusatzzeichen für die neue Bewohner-Park-ZONE 7 (Z 7) werden ab Montag, 10. Februar 2020 in den betroffenen Bereichen – Bardelebenstraße, Heilbronner Straße, Spiekerstraße und Bahnhofstraße – stationiert und erlangen ab 1. März 2020 ihre Gültigkeit.

Bewohnerinnen und Bewohner haben deshalb ab Montag, 17. Februar 2020 die Möglichkeit, die dafür vorgesehenen Parkausweise für diesen Bewohnerparkbereich im Bürgerbüro in der Logenstraße 7 in Frankfurt (Oder) und in der Zulassungsstelle im Stadthaus, Haus 4, Goepelstraße 38 in Frankfurt (Oder) zu beantragen. Die Parkausweise bekommen ihre Gültigkeit ab 1. März 2020 und gelten jeweils für ein Jahr. Die entsprechenden Straßen und Hausnummern können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden:

Bewohnerparkausweise Z 7

  • Bardelebenstraße 1-10
  • Heilbronner Straße 3-14
  • Spiekerstraße 1-11a
  • Bahnhofsplatz 9
  • Bahnhofsstraße 1-4, 11-26

Für eine Bewohnerparkkarte wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 Euro im Jahr erhoben. Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragstellende nicht gleichzeitig Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter sein, so muss eine schriftliche Vollmacht der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters vorgelegt werden.

Bei Fragen zur Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gibt die Abteilung Stadtentwicklung, strategische Verkehrsplanung, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Telefonnummer 0335 552-6114, vorab Auskunft.

Des Weiteren kann das Parkraumbewirtschaftungskonzept hier eingesehen werden.