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15.01.2018

Verantwortung übernehmen - Schöffe werden

Wahl der Jugendschöffen 2018

Am 31.12.2018 endet die Amtsperiode für die derzeitigen Schöffen. Aus diesem Grund werden in 2018 die neuen Vorschlagslisten aufgestellt und für die Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht bereits seit über 130 Jahren die Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz vor.

Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist bis heute eine wichtige Errungenschaft des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses. Schöffinnen und Schöffen gestalten den Strafprozess mit. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Dadurch erfolgt eine demokratische Kontrolle der Justiz. Die Strafgerichtsbarkeit wird transparenter.

Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Dies trifft z.B. auch auf Eltern mehrerer Kinder zu und ebenso auf alle die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

Das Wahlverfahren ist zweistufig. Die Vorschlagsliste muss doppelt so viele Bewerber enthalten wie zu stellende Jugendschöffen ab 2019 tätig sein werden. Nach Einreichung der Vorschlagsliste beim Amtsgericht wählt der Schöffenwahlausschuss die Jugendschöffen, die ab 2019 an den Gerichten tätig sein werden. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, wird voraussichtlich im Spätherbst durch das jeweilige Gericht erfolgen.

Interessenten können sich im Amt für Jugend und Soziales im Oderturm 22. Etage bei Frau Lorenz Tel. 0335/ 552 5029 bzw. Frau Nowak Tel. 0335/ 552 5000 über die Zulassungsvoraussetzungen informieren und die Bewerbungsformulare erhalten. Weiterhin stehen die Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt zum Download zur Verfügung.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 5. Februar 2018 an das
Amt für Jugend und Soziales
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder).