Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
09.07.2019

Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im September

Der Wahlausschuss für die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg informiert zur nächsten Wahl.

Wahltermin sowie Wahlzeit

Gemäß § 4 Absatz 2 der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz wird als letzter Tag der Briefwahl und als Ende der Wahlzeit der 28. September 2019, 9.00 Uhr bekannt gegeben.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Sorben/Wenden, die am letzten Tag der Briefwahl zur Wahl des Landtages Brandenburg wahlberechtig sind (§ 8 der Wahlordnung).

Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis zum 21. September 2019 in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses zu stellen (§ 12 Absatz 1 der Wahlordnung). Jede wahlberechtigte Person hat das Recht (§ 14 der Wahlordnung) vom 16. September bis 18. September und vom 23. September bis 24. September 2019 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Richtigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen.

Wahlberechtigte Personen erhalten unverzüglich vom Wahlbüro, jedoch nicht vor Zulassung der Einzelwahlvorschläge, die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen übersandt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat jeweils fünf Stimmen. Sie oder er kann einem Einzelwahl-vorschlag nur eine Stimme geben. Gewählt sind die fünf Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen. Die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.

Einreichung von Einzelwahlvorschlägen

Gemäß § 18 der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz sind Einzelwahlvorschläge bis zum 11. August 2019, 16.00 Uhr schriftlich in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses einzureichen. Einzelwahlvorschläge können alle Vereine und Vereinigungen einreichen, die eine eigene Satzung mit sorbischem/wendischem Bezug (§ 2 Absatz 3 der Wahlordnung) haben. Jede Vereinigung hat das Recht bis zu zehn Einzelwahlvorschläge einzureichen. Die Bewerberin oder der Bewerber muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie am letzten Tag der Briefwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und zur Wahl des Landtages Brandenburg berechtigt sein.

Bei Rückfragen steht Jörg Masnik, Wahlleiter für die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg, telefonisch unter 0151 17529315 bzw. per E-Mail an wolbnywuberk2019@gmx.de zur Verfügung.

Formulare und Hinweise sind online abrufbar auf den Websites www.landtag.brandenburg.de sowie www.domowina.de.